Sechs Verletzte in Schwyz
Jetzt ist klar, warum die Weihnachtsdeko im Mythen Center von der Decke stürzte

Im November 2021 wurden im Mythen Center Schwyz sechs Frauen zum Teil schwer verletzt, weil eine Weihnachtsdeko abstürzte. Jetzt ist klar, wieso das passieren konnte. Verurteilt wird dennoch niemand.

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Diese Konstruktion stürzte in die Tiefe.
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Die Rettungskräfte kümmern sich um mehrere Patienten.
Eine Weihnachtsdekoration stürzte rund zehn Meter in die Tiefe.
Blaulicht-Aufgebot vor dem Mythen Center.

Diese Konstruktion stürzte in die Tiefe.

Leserbild: Bote der Urschweiz

Mitten im samstäglichen Weihnachtsshopping am 20. November 2021 krachte es: Im Mythen Center in Schwyz löste sich eine Weihnachtsdekoration von der Decke und stürzte zu Boden. Dabei wurden sechs Frauen im Alter zwischen 17 und 57 Jahren verletzt. Eine 23-Jährige und eine 26-Jährige wurden schwer verletzt. Eine Frau musste gar mit der Rega in ein ausserkantonales Spital geflogen werden. Für die Betreuung der Personen, welche den Absturz beobachtet haben oder sich in unmittelbarer Nähe des Ereignisses befanden, wurde ein Care-Team aufgeboten.

Die Staatsanwaltschaft des Kanton Schwyz hat anschliessend eine Untersuchung aufgenommen, die nun abgeschlossen ist: Das gegen die Verantwortlichen des Mythen Centers sowie die Hersteller der Weihnachtsdekoration geführte Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung wurde eingestellt, teilte sie am Mittwoch mit.

Ebenfalls nannte die Staatsanwaltschaft den Grund, wieso es zum Absturz der Weihnachtsdeko kommen konnte: «Die Ermittlungen ergaben, dass die Ursache des Absturzes ein Konstruktionsfehler an der Weihnachtsdekoration war.» Dieser habe beim Kauf durch die Verantwortlichen des Mythen Centers im Sommer 2011 bereits bestanden, heisst es weiter. Die Staatsanwaltschaft hält fest: «Eine Sorgfaltspflichtverletzung und damit ein strafbares Verhalten konnte den Verantwortlichen des Mythen Centers nicht vorgeworfen werden.»

Hersteller kann wegen Verjährung nicht belangt werden

Belangt werden könne auch der Hersteller der Deko nicht, wie aus der Mitteilung weiter hervorgeht: «In Bezug auf die Hersteller der über 10-jährigen, mangelbehafteten Weihnachtsdekoration ist eine Strafverfolgung infolge Verjährung nicht mehr möglich.» Die Einstellungsverfügungen sind rechtskräftig.

Der Unfallplatz im Mythen Center in Schwyz.

Video: BRK