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Die Nidwaldner Kantonalbank (NKB) will damit die Eigenverantwortung der Mitarbeitenden fördern und den Rahmen für eine effizientere Zusammenarbeit schaffen.
«Mit diesem Schritt richtet sich die NKB auf die heutige Arbeitswelt aus, die von Eigenverantwortung, teamübergreifender Zusammenarbeit und Transparenz geprägt ist», wird Heinrich Leuthard, Vorsitzender der Geschäftsleitung der NKB, in einer Mitteilung zitiert. Wie die NKB schreibt, wurden die internen Titel in der Vergangenheit einerseits primär als konkretes Arbeitsmittel zur Zeichnungsberechtigung eingesetzt, andererseits als Zeichen von Wertschätzung für sehr gute Leistungen verteilt. Die Anzahl an Mitarbeitenden mit Zeichnungsberechtigungen ist dadurch über die letzten Jahrzehnte kontinuierlich angestiegen. «Der aktuelle Prozess führte in Einzelfällen zu Ungleichheiten und überdies zu einem hohen administrativen Aufwand», wird Gianni Clavadetscher, Leiter Human Resources der NKB, zitiert.
Neu wird die Zeichnungsberechtigung von Mitarbeitenden an deren Funktion gebunden. Dies soll die Transparenz über den Vergabeprozess fördern. «Die Zeichnungsberechtigung ist ein reines Arbeitsmittel und beschreibt keinen hierarchischen Rang oder Titel mehr», so Gianni Clavadetscher weiter.
Mit wenigen Ausnahmen sind sämtliche Mitarbeitende ab dem 1. Juli dazu berechtigt, innerhalb ihres Aufgabengebietes und ihres funktionsabhängigen Kompetenzbereichs, Aufträge oder Verträge zu zweit zu unterzeichnen. «Im Kern fördern wir mit dieser Änderung das individuelle Verantwortungsbewusstsein unserer Mitarbeitenden. Zudem unterstreichen wir dadurch, dass wir unsere Kundinnen und Kunden stets mit unserer fachlichen und sozialen Kompetenz ohne etwelche Rangbezeichnungen überzeugen wollen», resümiert Heinrich Leuthard.