Wäre Lawinentod vermeidbar gewesen?

Der Lawinenunfall mit Todesfolge am Stanserhorn hat ein juristisches Nachspiel für den Verantwortlichen. Es läuft ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung.

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Rot eingezeichnet ist die Stelle, wo sich am 24. Februar 2012 am Stanserhorn die Lawine gelöst hatte. Es ist das Gebiet Bluematt/Chalcherli. (Bild Kantonspolizei Nidwalden)

Rot eingezeichnet ist die Stelle, wo sich am 24. Februar 2012 am Stanserhorn die Lawine gelöst hatte. Es ist das Gebiet Bluematt/Chalcherli. (Bild Kantonspolizei Nidwalden)

Am 24. Februar des vergangenen Jahres löste sich am Stanserhorn eine Lawine und verschüttete einen Baggerführer, der mit zwei Arbeitskollegen bei der Forststrasse zwischen Bluematt und Chalcherli mit Schneeräumungen beschäftigt war. Der 33-jährige Mann konnte zwar geborgen werden, erlag aber kurze Zeit später im Spital seinen Verletzungen.

Die Staatsanwaltschaft hat nun gegen den Chef der Gruppe ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung eingeleitet. «Nach jetzigen Stand haben wir einen hinreichenden Verdacht, dass der Verantwortliche die Sorgfaltspflicht verletzte», erklärt der zuständige Staatsanwalt Alexandre Vonwil. Die Person wird nun einvernommen. Wenn die Untersuchung abgeschlossen ist und sich der Verdacht auf fahrlässige Tötung erhärtet, wird die Anklage eröffnet.

Den ausführlichen Artikel lesen Sie am Mittwoch in der Neuen Nidwaldner Zeitung und im E-Paper.