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Nidwalden
Die Nidwaldner Regierung äussert sich kritisch zum Vorschlag des Bundes für ein Mobility-Pricing-Gesetz.
(pd/unp) Auch der Kanton Nidwalden ist auf verschiedenen Ebenen von den Auswirkungen des zunehmenden Verkehrs betroffen – als Transitkanton der Gotthardachse, als Teil der verkehrlichen Agglomeration Luzern sowie im Freizeitverkehr. Verbindungen innerhalb des Kantons sind ebenfalls punktuell überlastet. Der Nidwaldner Regierungsrat begrüsst daher die Bestrebungen des Bundes, auch ausserhalb von Infrastrukturmassnahmen Wege zur besseren Verkehrsverteilung zu prüfen. Geht es nach dem Bund, so sollen mittels sogenannten Mobility-Pricings auf Strassen und im öffentlichen Verkehr je nach Tageszeit unterschiedliche Preise gelten. Wer zu Stosszeiten fährt, soll mehr bezahlen.
In seiner Stellungnahme zum Entwurf des Bundesgesetzes über Pilotprojekte zu Mobility-Pricing hält der Regierungsrat fest, dass er dem gewählten Ansatz kritisch, wenn auch nicht grundsätzlich ablehnend gegenübersteht. So führe das Modell zu einer einseitigen Mehrbelastung von Personen, die auf eine pünktliche Beförderung angewiesen sind, wie beispielsweise Schülerinnen und Schüler oder Angestellte mit fixem Arbeitsbeginn, heisst es in einer Mitteilung. «Wir sind der Ansicht, dass organisatorische Massnahmen zur Verkehrsvermeidung und -lenkung eine deutlich höhere Wirkung haben, ohne dabei die Bürgerinnen und Bürger finanziell zusätzlich zu belasten. So kann schon ein leicht versetzter Unterrichtsbeginn unterschiedlicher Schulen im öffentlichen Verkehr eine grosse Wirkung erzielen. Auch der aktuelle Trend zu mehr Homeoffice sorgt für eine Entlastung auf Strasse und Bahnnetz», lässt sich Baudirektor Josef Niederberger in der Mitteilung zitieren. Eine Form von Mobility-Pricing solle höchstens Teil einer Gesamtstrategie zur Verlagerung des Verkehrs weg von den wenigen Spitzenstunden sein.
Der vom Bund vorgeschlagene Einbezug von Kantonen und Gemeinden bei Pilotprojekten zu Mobility-Pricing wird vom Regierungsrat begrüsst. Allerdings seien die Hürden für solche Pilotvorhaben offensichtlich sehr hoch. Insbesondere werde eine umfangreiche wissenschaftliche Begleitung verlangt. Ob unter diesen Bedingungen in der kleinteiligen Schweiz überhaupt Pilotprojekte erfolgreich durchgeführt und die notwendigen praktischen Erfahrungen zu Mobility-Pricing gesammelt werden könnten, sei mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf fraglich.