Teilrevision des Nidwaldner Spitalgesetzes

Die Nidwaldner Regierung beantragt dem Landrat eine Teilrevision des Spitalgesetzes. Grund dafür ist einerseits die neue Spitalfinanzierung, anderseits das Projekt einer gemeinsamen Spitalregion Luzern-Nidwalden (LUNIS).

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Das Nidwaldner Kantonsspital in Stans. (Bild: Matthias Piazza/Neue NZ)

Das Nidwaldner Kantonsspital in Stans. (Bild: Matthias Piazza/Neue NZ)

In der am Mittwoch publizierten Spitalgesetz-Revision wird festgehalten, dass stationäre Leistungen des Spitals (wie vom Bund vorgesehen) mit leistungsbezogenen Fallpauschalen entschädigt werden. Diese werden von den Versicherern und Spitälern ausgehandelt. Der Einfluss des Kantons beschränkt sich auf die Genehmigung der Tarifverträge.

Das teilrevidierte Spitalgesetz regelt ferner Rechtsform, Aufgaben und Organisation des Kantonsspitals Nidwalden (KSNW). Die Spitalgebäude sollen vom Kanton auf das KSNW übertragen werden. Damit soll verhindert werden, dass das Kantonsspital gegenüber Privatspitälern benachteiligt ist, die ohne lange politische Prozesse bestimmen können, wo was gebaut wird.

Schliesslich machte auch das Projekt LUNIS eine Revision des Gesetzes notwendig. Der Rahmenvertrag der Kantonsregierungen von Luzern und Nidwalden sieht eine intensivere Zusammenarbeit der beiden Kantonsspitäler sowie die Führung der beiden Unternehmen aus einer Hand vor. Nach vier Jahren soll der Ausbau zu einer gemeinsamen Gesellschaft geprüft werden.

sda