Stans
Wegen Platzmangel: Ober- und Verwaltungsgericht sollen umziehen

Künftig soll nur noch das Kantonsgericht am aktuellen Standort oberhalb des Stanser Dorfplatzes beheimatet sein. Ein möglicher neuer Standort für das Ober- und das Verwaltungsgericht ist der Bahnhofplatz 3. Dort soll auch ein Teil der Heilpädagogischen Schule untergebracht werden.

Kristina Gysi
Drucken
Das Postgebäude am Bahnhofplatz 3 in Stans, wo die Finanzdirektion Nidwalden beheimatet ist.

Das Postgebäude am Bahnhofplatz 3 in Stans, wo die Finanzdirektion Nidwalden beheimatet ist.

Bild: Matthias Piazza (Stans, 10. Juni 2022)

Für die Nidwaldner Gerichte wird’s zu eng. Seit 20 Jahren sind das Ober- und das Verwaltungsgericht sowie das Kantonsgericht in denselben Räumlichkeiten am Rathausplatz 1 in Stans angesiedelt. Mittlerweile arbeiten dort mehr als doppelt so viele Menschen wie noch zu Anfangszeiten und die Anzahl der zu behandelnden Fälle ist deutlich gestiegen. «Diese Umstände führen dazu, dass die vorhandenen Räumlichkeiten nicht mehr ausreichen, um einen optimalen Betriebsablauf zu gewährleisten», schreibt der Kanton in einer Mitteilung.

Auch an der Heilpädagogischen Schule wird der Platz langsam knapp. Nachdem der Regierungsrat kürzlich zugestimmt hat, den Leistungsauftrag für eine weitere Klasse zu erweitern, «kann diese aktuell noch mit vielen Raumkompromissen untergebracht werden», heisst es. Jedoch werde auf das Schuljahr 2023/2024 eine weitere Klasse erwartet. Nun würden Standorte geprüft, um die Heilpädagogische Früherziehung auslagern und so dem Platzmangel entgegenwirken zu können.

Regierungsrat beantragt Nachtrag von 1,5 Millionen Franken

Mit dem Bahnhofplatz 3 in Stans wird nun eine mögliche Alternative für das Ober- und Verwaltungsgericht sowie die Heilpädagogische Früherziehung in Betracht gezogen. Bis auf die Büros der Finanzdirektion steht das Gebäude seit Auszug der Postlogistik mehrheitlich leer. Diese ungenutzten Flächen habe die Pensionskasse Nidwalden, die das Gebäude besitzt, dem Kanton zur Miete angeboten. Die daraufhin vom Kanton angeordnete Nutzungs- und Flächenstudie fiel positiv aus. So könnte die Heilpädagogische Früherziehung im Erdgeschoss untergebracht werden und würde den Platzbedarf der Gerichte nicht tangieren, heisst es weiter.

Nun beantragt der Regierungsrat dem Landrat einen Nachtrag von 1,5 Millionen Franken zum Budget 2022. Der Kanton begründet: «Die Kosten für die Haustechnik und die elektrischen Installationen wurden zu tief geschätzt und nur die Umbaukosten für die Gerichte wurden einberechnet.» Die Nutzung der Restfläche sei damals noch offen gewesen. Nun rechne man für den Innenausbau des Ober- und des Verwaltungsgerichts sowie der Heilpädagogischen Früherziehung mit total 2,9 Millionen Franken. Für 2022 seien allerdings nur 1,4 Millionen Franken budgetiert worden.

Unabhängigkeit der Gerichte auch nach aussen deutlicher erkennbar

Nach dem Entscheid des Landrats soll laut Mitteilung im Herbst 2022 die Baueingabe erfolgen und im Winter 2022/2023 mit dem Umbau gestartet werden. Das Ober- und das Verwaltungsgericht sowie die Heilpädagogische Früherziehung sollen bis spätestens Sommer 2023 eingezogen sein.

Durch den Auszug des Ober- und des Verwaltungsgerichts erhalte das Kantonsgericht am angestammten Standort die Möglichkeit, die leer werdenden Büroflächen und die weniger belegten Verhandlungsräume optimal für den eigenen Betrieb zu nutzen. Zudem werde durch die künftige räumliche Trennung die Unabhängigkeit der beiden Gerichte nach aussen klarer erkennbar sein.