15 Prozent mehr Arbeitsplätze bis ins Jahr 2030: Die Nidwaldner Regierung setzt in ihren Zielen für die kommende Legislatur auf wirtschaftliches Wachstum. Bremsen will man bei der Bevölkerungsentwicklung.
Die massgebenden Leitideen für die Weiterentwicklung des Kantons hat die Nidwaldner Regierung in den Legislaturzielen für die Jahre 2016 bis 2019 formuliert. Diese umschreiben die Ziele in den Bereichen Positionierung, Umwelt, Wohnen, Arbeiten, öffentliches Leistungsangebot sowie Kantonsorganisation.
Nidwalden soll als Wirtschaftsstandort weiter wachsen: 900 neue Arbeitsplätze, ein Plus von 15 Prozent, sollen bis ins Jahr 2030 entstehen. Schwerpunkte dieser Entwicklung sollen Stans und Ennetbürgen sein, in zweiter Linie aber auch die Gemeinden Stansstad, Buochs und Hergiswil. Dazu will Nidwalden seine Standortpromotion und Ansiedlungsförderung weiterführen.
Angestrebt wird ein Verhältnis zwischen Arbeitsplätzen und Einwohnern von 1:2. Das Bevölkerungswachstum soll deshalb «moderat und im Einklang mit der Entwicklung der Arbeitsplätze» wachsen, nämlich von heute 42'000 Einwohner um maximal drei Prozent in den kommenden vier Jahren oder um zwölf Prozent bis ins Jahr 2030.
Die raumplanerische Entwicklung soll weiter in Richtung Verdichtung gehen. Insbesondere soll keine Gemeinde mehr als 20 Prozent Bauzonenreserven aufweisen. Zudem will die Regierung die Voraussetzungen für die Realisierung von bezahlbarem Wohnraum schaffen.
Aufmerksamkeit in der Regierungsarbeit geniesst auch die Realisierung und die Inbetriebnahme des millionenteuren Bürgenstock-Resorts. Die Hotel- und Freizeitanlage von Investoren aus Katar will der Regierungsrat eng begleiten. Das Kantonsspital soll künftig mit dem Resort zusammenarbeiten und sich so etwa auf den Bereich "Healthy Living" spezialisieren.
Nidwalden will unter den steuergünstigsten Kantonen der Schweiz bleiben. Dazu soll der Haushalt aus der Schieflage befreit und mittelfristig ausgeglichen werden. Die Regierung will aus einer Studie zur Aufgaben- und Sturkturüberprüfung 2018 entsprechende Massnahmen ableiten. Der Verschuldungsgrad soll auf höchstens 30 Prozent des jährlichen ordentlichen Steuerertrages beschränkt sein.
pd/cv/sda