Nidwaldner Prämien-Belastung liegt unter Mittelwert

Im Kanton Nidwalden herrscht gemäss Bundesamt für Gesundheit eine tiefe Prämienbelastung. Das hält der Regierungsrat in seiner Antwort auf eine Interpellation fest.

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Patientin im Spital. (Symboldbild Boris Bürgisser)

Patientin im Spital. (Symboldbild Boris Bürgisser)

(pd/mu) Die Entwicklung der Prämienverbilligung im Kanton Nidwalden hatte Landrat Andreas Gander-Brem (CVP, Stans) im November 2018 veranlasst, den Vorstoss einzureichen. Die Regierung zieht unter anderem bei der Bezügerquote und bei der Belastung der Krankenkassenprämien Vergleiche zum nationalen Durchschnitt. Die aktuellsten Zahlen stammen aus dem Jahr 2017. Die verbleibende Prämienbelastung in Prozent des Einkommens hat sich von 6,8 Prozent (2007) auf 11 Prozent (2017) erhöht. Nidwalden habe im Vergleich einen tiefen Wert. Am tiefsten lag er 2017 in Zug mit 9 Prozent.

Kinderprämien ab 2021 noch stärker verbilligt

Die Bezügerquote der Prämienverbilligungen sei mit der vom Stimmvolk unterstützten seit 2014 geltenden Gesetzesänderung gesunken, so die Mitteilung der Regierung weiter. Es würden weniger Leute eine Verbilligung erhalten, doch fielen die Beträge höher aus. Der Kantonsbeitrag an die Verbilligung sei seit der Gesetzesanpassung markant gesunken. Seit 2017 steigt dieser Wert erstmals wieder an. Das Verhältnis zwischen Bundes- und Kantonsbeitrag soll beibehalten werden.

In Nidwalden wird die Prämienlast der gemeinsam besteuerten Personen mit ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verglichen. Wenn die Last über einem jährlich festzulegenden prozentualen Selbstbehalt liegt, wird eine Prämienverbilligung ausgerichtet. Ferner werden die Prämien von Kindern und jungen Erwachsenen in Ausbildung für untere und mittlere Einkommen um mindestens 50 Prozent verbilligt. Ab 2021 wird dieser Wert bei den Kinderprämien auf 80 Prozent erhöht.