Kulturgüterschutz in Nidwalden umfasst jetzt auch Naturkatastrophen oder Brände

Der Kanton Nidwalden richtet seinen Kulturgüterschutz neu nicht nur auf bewaffnete Konflikte, sondern auch auf Naturkatastrophen oder Brände aus. Der Landrat hat am Mittwoch das 40 Jahre alte Kulturgüterschutzgesetz nach erster Lesung einstimmig total revidiert.

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(sda) Es sei eher mit einem Hochwasser als mit einem kriegerischen Konflikt zu rechnen, sagte Delf Bucher (Grüne), Sprecher der vorberatenden Landratskommission, zur Neuausrichtung des Kulturgüterschutzes. Sämtliche Fraktionssprecher erklärten, dass mit der Gesetzesrevision die Nidwaldner Kulturgüter gut geschützt würden.

Mit der Gesetzesrevision wird ferner der Kulturgüterschutz effizienter organisiert, dies mit dem Ziel, die Schutzwirkung zu erhöhen. Die Zuständigkeiten von Behörden und Organisationen im Ereignisfall werden klar geregelt. Heute fehlen teilweise Bestimmungen zu den Verantwortlichkeiten.

Auch die Aufgabenteilung zwischen Kanton, Gemeinden und Privaten wird neu geregelt. Bislang mussten die Eigentümer von Kulturgütern Sicherstellungsdokumentationen und Sicherheitskopien bezahlen, wobei sie einen Kantonsbeitrag beantragen konnten. Diese Regelung wird umgekehrt: Neu kommt grundsätzlich der Kanton für diese Kosten auf, der Eigentümer muss sich aber finanziell beteiligen. Bauliche Schutzmassnahmen sind weiterhin Aufgabe des Eigentümers, der Kanton beteiligt sich aber daran.

Ratshaus, Schnitzturm und Seeufersiedlung

Der Kanton übernehme mit der Gesetzesrevision keine neuen Aufgaben, erklärte der Regierungsrat im Landrat. Es sei deswegen nicht mit grossen zusätzlichen Kosten für den Kanton zu rechnen.

Kulturgüter können Immobilien sein, aber auch bewegliche Güter oder Daten, die für das kulturelle Erbe wichtig sind. Schützenswerte Güter von nationaler Bedeutung sind in Nidwalden etwa in Stans das Staatsarchiv,

Bild: Corinne Glanzmann (5. Februar 2016)

das Ratshaus

Archivbild NZ

und das Winkelriedhaus

Bild: Corinne Glanzmann

oder in Wolfenschiessen das Bauernhaus Grossitz.

In Stansstad sind es etwa der Schnitzturm

Bild: Corinne Glanzmann (26. August 2015)

oder die neolithische Seeufersiedlung. Es gibt aber auch schützenswerte Güter von kantonaler oder regionaler Bedeutung.

Landrat tagt in der MZH Turmatt:

Beim Eingang desinfizierten die Parlamentarier ihre Hände
20 Bilder
Macht ein Foto von der Sitzung: Die Nidwaldner Regierungsrätin Michèle Blöchlinger
Landratsekretär Emanuel Brügger wurde vereidigt
Regula Wyss-Kurath leitete die Versammlung
Sitzung des Nidwaldner Landrats in der MZH Turmatt
Regierungsrat Josef Niederberger arbeitet am Computer.
Nidwaldner Regierungsrätin Michèle Blöchlinger
Nidwaldner Regierungsrat Res Schmid
Regierungsrätin Karin Kayser-Frutschi verfolgt die Diskussion.
Regierungsrat Josef Niederberger blättert in seinen Unterlagen.
Der Nidwaldner Regierungsrat Alfred Bossard
Der Nidwaldner Regierungsrat Othmar Filliger
Der Nidwaldner Regierungsrat Joe Christen

Beim Eingang desinfizierten die Parlamentarier ihre Hände

Bild: Urs Hanhart (Stans, 27. Mai 2020)