In der Frage, wie im Kanton Nidwalden der Tourismus gefördert werden soll, ist noch keine Einigung in Sicht. Die Regierung hat die Überarbeitung des Tourismusförderungsgesetzes vorübergehend gestoppt. Sie will mit Tourismusvertretern erst grundsätzliche Fragen klären.
In der Vernehmlassung zum neuen Gesetz sei die geplante Tourismusabgabe mehrheitlich auf positive Resonanz gestossen, schreibt der Nidwaldner Regierungsrat in einer Mitteilung vom Freitag. Bemängelt werde aber das Fehlen eines klaren Konzeptes.
Das Gesetz entspreche lediglich einem Abgabenreglement, wurde laut Regierung kritisiert. Zudem bemängelten Vernehmlassungsteilnehmer, dass die Aufgabenteilungen und die Finanzierung nicht transparent seien. Uneinigkeit herrschte auch in der Frage, wie viel Geld für die Tourismusförderung nötig sei. Insgesamt hatten in der Vernehmlassung 80 Akteure über 100 Stellungnahmen eingereicht.
Bevor die Regierung den Gesetzesentwurf weiterbearbeitet, will sie nun mit Tourismusvertretern ein Konzept erstellen. Darin sollen die Aufgabenteilung etwa zwischen Kanton und Gemeinden und die Finanzierung geklärt werden.
Das neue Gesetz könne frühestens per Anfang 2016 in Kraft treten, schreibt die Regierung. Für 2015 will der Kanton erneut eine Leistungsvereinbarung mit Nidwalden Tourismus abschliessen.
Das Kantonsparlament hatte im Mai 2012 einen ersten Gesetzesvorschlag an die Regierung zurückgewiesen. Gründe waren unter anderem Kritik der Beherberger sowie die damals geplante eigenständige Vermarktung der Tourismusregion Nidwalden zusammen mit Obwalden.
Der Regierungsrat überarbeitete daraufhin den Entwurf. Er schlug vor, die kantonale Beherbergungsabgabe und Gemeinde-Kurtaxen durch eine Tourismusabgabe zu ersetzen. Um auch den Tagestourismus abzudecken, müssten auch Transportunternehmen zahlen. So sollten pro Jahr 520'000 Franken Fördergeld zusammenkommen.
Zu den wesentlichen Neuerungen zählen etwa ein reduzierter Tarif für Hotels ab einer Million Franken Umsatz sowie eine Pauschale bei Campingplätzen, Ferienwohnungen und der Parahotellerie. Die Abgaben von Restaurateuren und Imbissen sollten gänzlich in den Tourismusfonds fliessen.
Ein Teil der Fondsgelder sollte zudem lokalen Tourismusanbietern zugute kommen. Die Tourismusabgaben sollen künftig von einer externen Organisation im Auftrag der Regierung und nicht mehr von den Gemeinden erhoben werden.
Der Tourismus ist im Kanton Nidwalden ein wichtiger Wirtschaftszweig. Jeder achte Arbeitnehmer im Kanton arbeitet im Tourismus, jeder zwölfte Franken wird im Fremdenverkehr erwirtschaftet.
sda