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Der Nidwaldner Regierungsrat hat Stellung zur Interpellation «Stop Lockdown – für eine verhältnismässige und faktenbasierte Coronapolitik» von SVP-Landrat Peter Wyss genommen. Gewisse Fragen seien aber bereits überholt.
(sok) SVP-Landrat Peter Wyss wollte in einer Interpellation, die er Mitte Februar eingereicht hatte, von der Nidwaldner Regierung unter anderem wissen, ob und inwiefern die Regierung bereit sei, sich beim Bundesrat für Lockerungen des Lockdowns einzusetzen und von diesem eine messbare Ausstiegsstrategie einzufordern. Der Landrat hatte die Interpellation am 31. März als dringlich erklärt.
Nun hält der Regierungsrat in seiner Antwort fest, dass die Fragen aufgrund der Entwicklung der Pandemie teilweise überholt seien, da der Bundesrat inzwischen Öffnungen vorgenommen, weitere Lockerungen in Aussicht gestellt und einen Drei-Phasen-Plan zur Aufhebung der letzten Massnahmen vorgelegt habe. Der Regierungsrat betont, dass das Eidgenössische Epidemiengesetz dem Bundesrat in Krisensituationen dazu ermächtige, nationale Massnahmen anzuordnen, um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen.
Des Weiteren habe sich der Kanton Nidwalden über mehr als 30 Vernehmlassungen zur Coronapandemie beim Bundesrat eingebracht, sich kritisch geäussert und weitergehende Lockerungsschritte gefordert. Zweifellos gelte es, aufzuarbeiten, ob die Massnahmen richtig und verhältnismässig gewesen seien und wie sich die Bevölkerung besser auf eine Pandemie vorbereiten und somit eine solche auch besser bewältigen könne. Aus heutiger Sicht sei die Partnerschaft zwischen Bund und Kantonen trotz Herausforderungen und unterschiedlicher Ansichten über weite Strecken partnerschaftlich verlaufen, hält der Regierungsrat fest.
In der Interpellation wurden auch die Bedenken geäussert, dass die Massnahmen drastische Auswirkungen auf die Berufswahl von Lernenden hätte und Betriebe mehr kontrolliert als unterstützt würden. Hierauf schreibt der Regierungsrat, dass es aufgrund der vorliegenden Zahl an Lehrvertragsabschlüssen keine Anzeichen dafür gebe, dass die Pandemie negative Auswirkungen gehabt habe.
Zudem schreibt der Regierungsrat, dass der Kanton die Schutzkonzepte von Betrieben im Rahmen der Vorgaben des Bundes überprüft.
«Es geht nicht darum, Unternehmen zu schikanieren, sondern zusammen mit ihnen dafür zu sorgen, dass sie offen bleiben»,
wird Landammann und Volkwirtschaftsdirektor Othmar Filliger zitiert. «Der Kanton kontrolliert nicht mehr als nötig, aber wir haben einen gesetzlichen Auftrag und tragen die Verantwortung, dass der Gesundheitsschutz bestmöglich umgesetzt wird.» Der Regierungsrat verfolge stets das Ziel, Betriebe rasch, unkompliziert und bedürfnisgerecht finanziell zu unterstützen, heisst es in der Antwort weiter.