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In Nidwalden seien verschiedene neue günstige Wohnungen entstanden oder sind geplant. So begründet der Regierungsrat seine ablehnenden Haltung gegenüber einem Vorstoss.
Welche zusätzlichen staatlichen Massnahmen wären geeignet, um preisgünstigen Wohnraum sowie den Bau von alters- und familiengerechten Wohnungen zu fördern? Diese Frage stand im Fokus der Interpellation, die der Oberdorfer Mitte-Landrat Christof Gerig und Mitunterzeichnende im Februar einreichten.
Nun liegt die Antwort der Regierung vor. Wie in anderen Kantonen sei auch in Nidwalden die Situation auf dem Wohnungsmarkt angespannt – mit einer Leerwohnungsquote von 0,76 Prozent auf, was dem Durchschnitt in der Zentralschweiz entspricht. National betrage der Wert 1,31 Prozent, heisst es in der Medienmitteilung vom Freitag. Die Ursachen dafür seien vielseitig und sowohl nachfrage- wie auch angebotsseitig zu finden. Trotzdem will er nicht mit zusätzlichen staatlichen Instrumenten neuen Wohnraum fördern.
Seine ablehnende Haltung gegenüber einem verstärkten Eingriff in den Wohnungsmarkt begründet der Regierungsrat auch damit, dass in Nidwalden zuletzt verschiedene neue preisgünstige Wohnangebote entstanden seien und sich weitere in Planung befänden, so zum Beispiel die Fliegersiedlung in Stans unmittelbar beim Bahnhof, die bestehenden und geplanten Alterswohnungen der Stiftung Wohnen und Arbeiten in Wolfenschiessen oder das Projekt «Generationenwohnen St.Jakob» in Ennetmoos.
Zudem würden die in der Interpellation eingebrachten Themen in erster Linie die Gemeinden betreffen, da diese für das Wohnungswesen zuständig seien. Dies sei sinnvoll, da sich der Wohnungsmarkt in den Gemeinden zum Teil beträchtlich unterscheide. «Die Gemeinden kennen die Situation vor Ort am besten. Stellen sie fest, dass zusätzlicher preisgünstiger Wohnraum für Familien oder mehr altersgerechte Wohnungen erforderlich sind, können sie auf Basis der bestehenden Gesetzesgrundlagen aktiv werden», lässt sich Volkswirtschaftsdirektor Othmar Filliger zitieren.
So könnten Gemeinden zum Beispiel für Organisationen des gemeinnützigen Wohnbaus eine überlagerte Zone mit Nutzungsbonus schaffen, diesen Organisationen Grundstücke im Baurecht übertragen oder mit Grundeigentümern Vereinbarungen für die Realisierung von preisgünstigen Wohnungen treffen.
Dabei verweist der Regierungsrat auf das aktuelle Siedlungsleitbild der Gemeinde Stans. Der Gemeinderat hält darin fest, dass er die Entstehung von neuem preisgünstigem Wohnraum und altersgerechten Wohnungen aktiv fördern will. Gleichzeitig führt er auf, mit welchen Massnahmen er dies tun will. Genannt werden insbesondere Instrumente des kantonalen Wohnraumförderungsgesetzes sowie die Überprüfung und Anpassung planungsrechtlicher Voraussetzungen.
«Der Regierungsrat schiebt den Ball an die Gemeinden weiter», bedauert Interpellant Christof Gerig. Seiner Ansicht nach könnte die Regierung auch im Rahmen der bestehenden Instrumente wirksam die Wohnungsnot bekämpfen. Zudem müsse die aktuelle Revision des Planungs- und Baugesetzes dafür genutzt werden, um die Rahmenbedingungen für die Wohnbauförderung zu verbessern.