Die Nidwaldner Regierung hat keine Bedenken, dass bei Einführung einer globalen Mindestbesteuerung viele Unternehmen wegziehen könnten. Einzelne Wegzüge hätten zudem keinen Einfluss auf die Steuersätze bei den natürlichen Personen.
Die Finanzminister der sieben grössten Industriestaaten wollen eine globale Mindestbesteuerung von 15 Prozent für Grosskonzerne einführen. In einem Vorstoss macht Landrat Alexander Huser (Grüne, Ennetbürgen) darauf aufmerksam, dass auch der Kanton Nidwalden, der heute eine Gewinnsteuer von 11,97 Prozent aufweist, davon betroffen sein werde. Es sei wichtig, sich frühzeitig über Chancen und Risiken Gedanken zu machen. Nidwalden verfolge seit Jahren eine Tiefsteuerstrategie, obwohl erwiesen sei, dass die Attraktivität auch von nichtfiskalischen Faktoren wie Bildung, Lebensqualität, Innovation und anderen Bereichen ausgehe.
Der Nidwaldner Regierungsrat teilt die Ansicht des Interpellanten, dass tiefe Steuern nicht alleiniges Kriterium für eine Standortwahl sind. «Für die meisten natürlichen Personen sind sie ein untergeordneter Faktor bei der Suche nach einem neuen Zuhause. Bedeutsamer sind etwa die Wohnlage, der Arbeitsort, die Nähe zu Familienangehörigen, verfügbare Wohnungen, gute Infrastruktur, attraktive Mobilitätsverbindungen oder die Nähe zu Kultur- und Freizeitangeboten», schreibt die Nidwaldner Regierung in einer Mitteilung. Damit Nidwalden attraktiv bleibe, sei es wichtig, dass die relevanten Kriterien regelmässig überprüft und bei Bedarf Massnahmen eingeleitet werden, um die Attraktivität zu steigern, was ohnehin zur Daueraufgabe des Regierungsrates gehöre.
Wenig Spielraum biete sich bei den zuletzt angestiegenen Boden-, Immobilien- und Mietpreisen. «Diese lassen sich eben gerade mit der bereits erlangten Attraktivität als Wohn- und Wirtschaftsstandort, mit der damit verbundenen hohen Nachfrage sowie mit dem beschränkten Angebot an Landreserven erklären.» Ein Teil des Preisanstieges sei indes auch auf das seit längerer Zeit sehr tiefe Zinsniveau zurückzuführen. Dabei handle es sich nicht um ein kantonsspezifisches, sondern schweizweites Phänomen.
Die sich abzeichnende Einführung einer globalen Mindeststeuer hat für viele Kantone zur Folge, dass ihr Handlungsspielraum beim Kriterium «Steuerbelastung» eingeschränkt wird. Gemäss der Nidwaldner Regierung entfällt die Möglichkeit, sich im Standortwettbewerb mittels tiefer Unternehmensgewinnsteuern ein Alleinstellungsmerkmal zu verschaffen. «Es ist aber nicht davon auszugehen, dass sich der Steuerwettbewerb nun auf die Ebene der natürlichen Personen konzentrieren wird, wie es die Fragestellung des Interpellanten vermuten lässt», betont die Regierung in ihrer Mitteilung. Zudem gelte festzuhalten, dass eine globale Mindestbesteuerung nicht automatisch bedeute, dass die Kantone ihre Unternehmensgewinnsteuer generell auf 15 Prozent anheben müssten. «Die Regeln zur Mindestbesteuerung betreffen Konzerne mit einem Umsatz von mindestens 750 Millionen Euro.» Bei den wenigen von dieser Grenze betroffenen Nidwaldner Unternehmen geht die Regierung nicht von kurz- oder mittelfristigen Wegzügen aus.
Schwieriger zu beurteilen sei die Situation bei ausländischen Konzernen, die in Nidwalden eine Tochtergesellschaft oder eine Betriebsstätte unterhalten. Bei diesen sei nicht auszuschliessen, dass Umstrukturierungen im Konzern erfolgen und Nidwalden davon betroffen sein könnte. Da aber der Anteil der Unternehmen am Kantonssteueraufkommen nur rund 12 Prozent betrage, würden sich vereinzelte Wegzüge nicht auf die Besteuerung der natürlichen Personen auswirken. (inf/pd)