Der Regierungsrat hat das Notrecht für Härtefallmassnahmen und politische Rechte dem Landrat vorgelegt. Die Verordnungen wurden einstimmig genehmigt.
Nur dank Notrecht hatte der Regierungsrat Härtefallmassnahmen für Unternehmen in Nidwalden beschliessen können. Landammann und Volkswirtschaftsdirektor Othmar Filliger zeigte am Mittwoch im Landrat auf, dass bisher 19,36 Millionen Franken an 164 Unternehmen hätten ausbezahlt werden können. Bisher seien in drei Entscheidungsrunden die Anträge von 199 Firmen geprüft worden.
Seit dem Grundsatzentscheid des Landrats zu Nidwaldner Härtefallgeldern habe der Bundesrat die Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus verschärft und das Härtefallprogramm angepasst. Das Ziel der Nidwaldner Regierung sei nach wie vor, die Verfügungen rasch und effizient zu erlassen, weder eine Über- noch eine Unterentschädigung entstehen zu lassen sowie alle Gesuche nach den gleichen Regeln zu beurteilen. Eingaben seien weiterhin möglich, finanzielle Mittel seien vorhanden.
Christoph Keller (SVP, Hergiswil) beantragte namens der einstimmigen Kommission für Bildung, Kultur und Volkswirtschaft (BKV), die bis Ende Jahr befristete Notverordnung zu genehmigen. Jörg Genhart (SVP, Stans), Präsident der Finanzkommission (Fiko), hielt fest, dass bei den Härtefallmassnahmen ein massiver Wandel stattgefunden habe. Sei zunächst von einem Betrag von 400 Millionen Franken gesprochen worden, habe das eidgenössische Parlament die Summe mittlerweile auf etwas mehr als 10 Milliarden Franken aufgestockt. «Aus Sicht der Finanzkommission war das pragmatische Vorgehen des Regierungsrats mit einer Notverordnung absolut opportun», betonte Genhart. Die Regierung habe keine andere Wahl gehabt, da die vom Landrat ursprünglich bewilligten 5 Millionen Franken bei weitem nicht gereicht hätten. Die Fiko befürworte auch den neu geschaffenen Automatismus: Mit der Notverordnung würden Härtefallmassnahmen zu gebundenen Ausgaben, soweit sich der Bund mit mindestens 50 Prozent daran beteilige.
Sämtliche Fraktionen unterstützten die Notverordnung. Gianni Clavadetscher (Ennetbürgen) sagte namens der FDP, es sei «sehr erfreulich, dass der Regierungsrat gehandelt und für Unternehmen und Gewerbetreibende die Notverordnung für die Zusatzfinanzierung angepasst hat». Bruno Christen (Mitte, Buochs) hielt fest, seine Fraktion sei überzeugt, dass die Regierung das richtige Instrument eingesetzt habe. Delf Bucher (Grüne, Buochs) dankte der Regierung für die pragmatische und speditive Entscheidung, mit der er auf die Vorgaben des Bundesrats reagiert habe. Er regte an, auch an jene zu denken, die bisher bei den Härtefallregelungen durch die Maschen gefallen seien. Weiter mahnte er eine Lösung für die Geschäftsmieten an. Der Landrat genehmigte die Notverordnung zur Zusatzfinanzierung einstimmig.
Ebenfalls Einstimmigkeit gab es zur zweiten Notverordnung, die am Mittwoch im Theatersaal des Kollegiums Stans verhandelt wurde. Sie regelt, wie die politischen Rechte sichergestellt werden können. Noch immer gelten für die Bevölkerung wesentliche Einschränkungen, sagte Justiz- und Sicherheitsdirektorin Karin Kayser. Damit die Gemeinden und andere öffentliche Körperschaften die notwendige Flexibilität für ihre Versammlungen erhielten, brauche es den Erlass. Der Regierungsrat setze damit auch einen Antrag um, den die Gemeindepräsidentenkonferenz Ende des vergangenen Jahres eingereicht habe. Den Gemeinden stehe es weiter offen, Versammlungen unter Einhaltung eines Schutzkonzepts durchzuführen. Gleichzeitig seien sie auch befugt, die zu behandelnden Geschäfte an die Urne zu verlegen. Dabei könne auf eine Bereinigungsversammlung verzichtet werden. Es ist dem Regierungsrat wichtig, dass die demokratischen Mitwirkungsrechte gewahrt bleiben, in dem all Mitbürgerinnen und Mitbürgern einer Gemeindeversammlung oder einer Urnenabstimmung teilnehmen können, betonte Karin Kayser. Die Verordnung ist auf Ende September 2021 befristet.
Beatrice Richard (FDP, Stans) sagte namens der Kommission für Staatspolitik, Justiz und Sicherheit (SJS), es obliege den Gemeinden, ob sie eine Versammlung durchführen wollten oder die Geschäfte an die Urne verweisen möchten. Zudem sehe die Notverordnung auch Erleichterungen vor, etwa die Möglichkeit von Bild- und Tonübertragungen oder von einer Versammlung im Freien.