Nach negativen Asylentscheiden werden Wegweisungen schnellstmöglich vollzogen. Das sagt der Nidwaldner Regierungsrat in seiner Antwort auf eine Interpellation.
In einer Interpellation verlangten die Nidwaldner Landräte Dominik Steiner (FDP, Ennetbürgen) und Roland Blättler (SVP, Kehrsiten) Auskünfte zum kantonalen Vollzug der Ausländer- und Asylgesetzgebung. Nun hat der Regierungsrat darauf geantwortet. Er ist der Meinung, dass der Vollzug der Ausländer- und Asylgesetzgebung konsequent umgesetzt wird. Wie er in einer Mitteilung schreibt, werden Wegweisungen nach negativen Asylentscheiden schnellstmöglich vollzogen.
Hintergrund der Interpellation ist, dass die Anzahl von Schutz suchenden Personen und damit von vorläufig Aufgenommenen in der Schweiz und damit auch in Nidwalden steige. Wie es in der Interpellation weiter heisst, sei es unbefriedigend, dass viele von ihnen über einen längeren Zeitraum in einem ungeklärten Status verblieben. Die Praxis zeige, dass die Rückkehr für mehrere Jahre nicht möglich, zulässig oder zumutbar sei. Die Interpellanten wollten daher wissen, wie viele vorläufig Aufgenommene in Nidwalden nach fünf Jahren Aufenthalt in der Schweiz ein Gesuch für eine definitive Aufenthaltsbewilligung stellen.
Die Regierung antwortet, dass das Staatssekretariat für Migration (SEM) im Jahr 2022 alle 39 Gesuche um Aufenthaltsbewilligung, die der Kanton weitergeleitet hatte, guthiess. Der Durchschnittswert über die vergangenen fünf Jahre beträgt knapp 21 gutgeheissene Gesuche pro Jahr. Der Kanton Nidwalden prüfe entsprechende Gesuche unter Berücksichtigung der Integration, der familiären Verhältnisse und der Zumutbarkeit einer Rückkehr in den Herkunftsstaat und leite sie zur Zustimmung an das SEM weiter.
Die Zahl von negativen Asylentscheiden im Kanton Nidwalden halte sich indes sehr in Grenzen. Im vergangenen Jahr standen drei Wegweisungen an, zwei konnten vollzogen werden, in einem Fall wurde die Wegweisung aus medizinischen Gründen vorerst ausgesetzt.
Wie die Regierung weiter schreibt, verfolgt der Kanton bei der Unterbringung von Schutz suchenden Personen eine Strategie mit kantonalen Unterkünften wie auch dezentralen Wohnungen in den Gemeinden. Die Bereitstellung und der Betrieb der Unterkünfte sei eine ständige Aufgabe, da der Kanton gemäss nationalem Verteilschlüssel des SEM verpflichtet ist, 0,5 Prozent der Asylsuchenden zu übernehmen. Aufgrund der Prognosen des SEM sei der Kanton Nidwalden von 125 bis 200 aufzunehmenden Schutzsuchenden für das laufende Jahr ausgegangen, darin eingerechnet sind Geflüchtete aus dem Kriegsgebiet in der Ukraine.
Dominik Steiner zeigt sich auf Anfrage grundsätzlich sehr zufrieden «mit der speditiven Beantwortung unseres Vorstosses sowie der inhaltlich aussagekräftigen Beantwortung der gestellten Fragen». Das Thema Migration bewege die Nidwaldner Bevölkerung weiterhin stark, auch Nidwalden sei von den teilweise negativen Auswirkungen betroffen. «Als sehr positiv erachte ich die stringente und konsequente Umsetzung der nationalen Vorgaben und die speditive Abwicklung der Asylverfahren, was für alle Klarheit schafft.»