Nidwalden
Kantonales Submissionsrecht soll überarbeitet werden

Zwei Landräte fordern eine Anpassung des Gesetzes zum Beschaffungswesen ans Bundesrecht.

Martin Uebelhart
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Die beiden SVP-Landräte Toni Niederberger (Stans) und Armin Odermatt (Büren) fordern den Regierungsrat in einer Motion auf, dem Landrat möglichst bald den Entwurf zum Beschluss zum Beitritt zur revidierten interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (lVöB 2019) vorzulegen sowie das kantonale Submissionsrecht dem Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen anzupassen.

Landrat Toni Niederberger (SVP, Stans)

Landrat Toni Niederberger (SVP, Stans)

Bild: Martin Uebelhart (24. Juni 2020)

Das revidierte Bundesgesetz sei seit Anfang Jahr in Kraft, so die Motionäre. Die Kantone hätten zur Harmonisierung die lVöB 2019 verabschiedet. Der Qualitätswettbewerb werde mit der neuen Vergabekultur deutlich gestärkt. Der Zuschlag gehe statt an das «wirtschaftlich günstigste» an das «vorteilhafteste» Angebot. Gemessen werde die wirtschaftliche, die ökologische sowie die soziale Nachhaltigkeit.

Innovation als Zuschlagskriterium

Ein mehrheitlich auf den Preis ausgerichteter Wettbewerb hemme die Innovation und die Nachwuchsförderung. lm neuen Beschaffungswesen erhalte die Innovation ein eigenes Zuschlagskriterium, so Niederberger und Odermatt in ihrem Vorstoss.

Landrat Armin Odermatt (SVP, Büren)

Landrat Armin Odermatt (SVP, Büren)

Bild: PD

Vergabestellen dürften neu Anforderungen an die Art und Weise der Produktion oder den Material- und Arbeitertransport stellen. Der soziale Aspekt der Nachhaltigkeit fördere zum Beispiel faire Produktions- und Arbeitsbedingungen, die Umweltverträglichkeit und Ressourcenschonung. Dies trage zum Umweltschutz bei.

Das neue Beschaffungswesen durchbreche die vorherrschende Preisspirale gegen unten. Dumpingangebote mit versteckten Mehrkosten erhielten nicht mehr die höchste Punktzahl.

Für die wirtschaftliche Entwicklung einer ganzen Region würden über das Beschaffungswesen wichtige Voraussetzungen geschaffen. Es sei deshalb sehr wichtig, bei öffentlichen Beschaffungsaufträgen für eine von vornherein sichergestellte Qualität zu sorgen. Dabei gehe es nicht um Diskriminierung, sondern darum, wirklich gleich lange Spiesse sicherzustellen, betonen die Motionäre.

Ökologie soll höher eingestuft werden

Ziel sei, dass im öffentlichen Beschaffungswesen bei Ausschreibungen und Vergaben von Natursteinprodukten und Konstruktionsholz die inländischen Produzenten im möglichen Bereich bevorzugt werden. Bei Ausschreibungen von Betonarbeiten soll auch Recyclingbeton ausgeschrieben werden. Schliesslich sollen die Losgrössen von öffentlichen Beschaffungen so gestaltet werden, dass mindestens ein lokaler Betrieb die Anforderung erfüllen kann.

So fordern denn die beiden Landräte in ihrer Motion auch, in den gesetzlichen Bestimmungen sei festzulegen, dass die Ökologie in jeder Beschaffung als Zuschlagskriterium zu bewerten und höher einzustufen sei. Weiter sei zu bestimmen, dass Subunternehmer im Minimum seit drei Jahren unter dem gleichen Namen auf dem Markt aktiv sein müssen und keine Verstösse gegen das Submissionsrecht begangen haben dürfen.