Insgesamt wurden im Kanton Nidwalden Härtefallgelder für 185 Unternehmen gesprochen, grösstenteils wurden diese ausbezahlt. Voraussichtlich läuft das Härtefallprogramm noch bis Ende Jahr.
Sämtliche Covid-19-Härtefallgesuche, die im Kanton Nidwalden bis Mitte September 2021 komplett eingereicht worden sind, wurden beurteilt und entschieden. Von bisher total 239 eingereichten Gesuchen sind in 185 Fällen Härtefallentschädigungen gesprochen worden. Rund die Hälfte der bewilligten Gesuche stammen aus der Gastronomie- und Beherbergungsbranche.
Gemäss Medienmitteilung des Kantons mussten 37 Gesuche abgelehnt werden, davon war in 27 Fällen ausschlaggebend, dass die von Bund und Kanton vorgegebenen Anforderungen für Härtefälle nicht erreicht worden sind. Die anderen 10 Unternehmen haben die Kriterien zwar grundsätzlich erfüllt, die Entscheidungskommission ist anhand der eingereichten Unterlagen aber zum Schluss gekommen, dass eine Auszahlung von Finanzhilfen nicht angezeigt ist, weil sich die Coronakrise nicht massgebend auf den Geschäftsgang ausgewirkt hat.
Ferner wurden 15 Gesuche unvollständig eingereicht. Bei zwei weiteren zeigte sich, dass nicht Nidwalden, sondern ein anderer Kanton zuständig ist. Bis heute hat der Kanton Nidwalden 36,6 Millionen Franken an Härtefallgeldern – wovon 34,7 Millionen als nichtrückzahlbare Beiträge und 1,9 Millionen als Bürgschaften für Darlehen – gesprochen. «Dadurch konnte vielen Unternehmen in der schwierigsten Phase der Pandemie gezielt unter die Arme gegriffen und eine Konkurs- und Entlassungswelle verhindert werden», wird Volkswirtschaftsdirektor Othmar Filliger zitiert. Dieser wichtige Rückhalt habe sich positiv auf die Erholungsphase der Nidwaldner Wirtschaft ausgewirkt.
10 der 185 berücksichtigten Unternehmen haben vor der Pandemie einen durchschnittlichen Umsatz von über 5 Millionen Franken ausgewiesen und nun Entschädigungen in der Höhe von total 19,5 Millionen Franken zugesprochen erhalten, welche vollständig vom Bund übernommen werden. Die restlichen 17,1 Millionen Franken verteilen sich auf 175 Unternehmen mit einem Umsatz unter 5 Millionen Franken. An diesen Kosten beteiligt sich der Bund mit 70 Prozent. Somit verbleiben rund 5,1 Millionen Franken beim Kanton Nidwalden.
Das Covid-19-Härtefallprogramm läuft im Kanton Nidwalden weiterhin. Unternehmen, die im Jahr 2020 oder während zwölf aneinander folgenden Monaten in der Periode zwischen Januar 2020 und Juni 2021 wegen Corona einen Umsatzrückgang von mindestens 40 Prozent gegenüber dem durchschnittlichen Umsatz 2018 und 2019 erlitten haben, können noch bis Ende Dezember über www.nw.ch/haertefall ein Gesuch eingeben. Mutmasslich coronabedingte Umsatzeinbussen ab Juli 2021 sind nicht Bestandteil des jetzigen Härtefallprogramms.
Auch die vom Bundesrat im Juni 2021 beschlossene Anpassung der eidgenössischen Härtefallverordnung wird in Nidwalden umgesetzt. Danach gelten Unternehmen mit Umsatzeinbruch von mehr als 70 Prozent als Härtefall-Härtefall. Sie können eine Unterstützung von bis zu 30 satt 20 Prozent des durchschnittlichen Umsatzes der Jahre 2018 und 2019 erhalten. Jene Unternehmen, die allenfalls davon profitieren können, sind durch die Volkswirtschaftsdirektion bereits angeschrieben worden. Die erforderlichen Abklärungen hinsichtlich der zusätzlichen Unterstützung erfolgen bis Ende Oktober. (AH)