Seit zehn Jahren wird versucht, eine zentrale Schiessanlage zu realisieren. Weil sie weiterhin fehlt, gibt es Einschränkungen beim Schiessbetrieb.
Matthias Piazza
Im nächsten Jahr läuft die Verlängerung des Kantons für Erleichterungen auf Nidwaldner Schiessplätzen aus. Diese ist nötig, damit die Schützenvereine weiterhin in ihren Anlagen ihrem Hobby frönen und die Nidwaldner Armeeangehörigen in ihrer Nähe ihr obligatorisches Schiessprogramm absolvieren können. «Wir werden wohl die Bewilligung wieder erteilen – aber vielleicht nicht mehr für zehn Jahre», sagt auf Anfrage unserer Zeitung der dafür zuständige Landwirtschafts- und Umweltdirektor Ueli Amstad. Mit dieser Sonderbewilligung dürfen etwa kantonale Lärmgrenzwerte in klar beschränktem Rahmen überschritten werden.
Für Ueli Amstad ist dies ein gerechtfertigter Schritt. «Wir sind einerseits ja verpflichtet, unseren Bürgern Schiessplätze für das Obligatorische zur Verfügung zu stellen. Zudem wollen wir das Schützenwesen, das in unserem Kanton sehr stark verwurzelt ist, auch weiterhin pflegen.» Allerdings bedeuten die Erleichterungen für die Schützenvereine nicht freie Hand. So sind die Anzahl der Schiesshalbtage und die Schusszahlen eingeschränkt. Die Einschränkungen hielten sich allerdings im Rahmen, hält Amstad fest. Längerfristig gehe es aber nicht ohne richtige Lösung, «denn die Lautstärke des Knalls ist relativ hoch».
Abhilfe soll eine regionale Schiessanlage schaffen, die sämtliche Grenzwerte einhält. Die Idee geistert in Schützenkreisen seit über zehn Jahren herum, zumindest bis jetzt aber ohne erkennbare Ergebnisse. Nun scheint doch Bewegung in die Sache zu kommen. «Wir gaben nochmals Schub», so Amstad. Eine Arbeitsgruppe unter Leitung der Schützenverbände und der Gemeinden, ergänzt durch Fachgremien des Kantons, soll Varianten erarbeiten. Dass man nach über zehn Jahren noch nichts Konkretes in der Hand habe, überrascht ihn nicht. «Es ist in unserem dicht besiedelten Kanton fast ein Ding der Unmöglichkeit, eine neue Schiessanlage zu bauen. Vor allem, ohne beim Schiessbetrieb Grenzwerte zu verletzen.» Es wäre auch möglich, dass die Schützen die Zusammenlegung und Sanierung bestehender Anlagen ins Auge fassen.
Probleme mit Bürgern, die sich über Lärm beschwerten, habe es bis jetzt nur vereinzelt gegeben, so Amstad. Auch will er festhalten, dass die Schützen in den vergangenen Jahren viel für den Lärmschutz unternommen hätten, etwa mit dem Bau von Lärmschutztunnels und weiteren Massnahmen. Zudem hätten die Schiessaktivitäten in den vergangenen 20 Jahren abgenommen.
Die Massnahmen waren allerdings nicht ganz freiwillig. Denn mit der Lärmschutzthematik befasste sich 2005 gar das Bundesgericht. Es entschied, dass für die 300-Meter-Schiessstände Beckenried, Ennetbürgen, Wolfenschiessen und Stans unter anderem Lärmschutzmassnahmen getroffen werden müssen und die Schiesszeiten von den Gemeinden genehmigt werden.
Max Ziegler, der Präsident der kantonalen Schützengesellschaft Nidwalden, bestätigte auf unsere Anfrage hin, dass man an einer Lösung arbeite. Weitere Details dazu wollte er aber vorerst keine nennen.