Weil das Kostenrisiko für Gemeinden zu gross sei, will sich die Regierung beteiligen, wenn mittellose ausländische Touristen mehr als 50000 Franken Soforthilfe benötigen. Sie will das Gesetz dazu anpassen.
Philipp Unterschütz
philipp.unterschuetz@nidwaldnerzeitung.ch
Knapp 350000 Franken musste Engelberg für einen ausländischen Feriengast berappen, der im Sommer 2016 wegen einer akuten Erkrankung ins Spital Stans eingeliefert worden war und dort wochenlang auf der Intensivstation behandelt werden musste (wir berichteten, siehe auch Kasten). Zur Kasse kam die Gemeinde, weil gemäss einem Bundesgesetz der Kanton in solchen Fällen haftbar ist. Die Ob- und Nidwaldner Sozialhilfegesetze haben diese Haftung aber an die Gemeinden weiterdelegiert.
Auf das Ereignis in Engelberg verwiesen die drei Nidwaldner CVP-Landräte Otmar Odermatt (Wolfenschiessen), Alice Zimmermann (Emmetten) und Viktor Baumgartner (Beckenried), als sie im April 2017 eine Motion «betreffend die Unterstützungspflicht bei sofortiger Hilfe für Ausländer ohne Wohnsitz in der Schweiz» einreichten. «Es war ein reiner Glücksfall, dass es nicht die Gemeinde Wolfenschiessen traf. Schadenssummen von dieser Grössenordnung sind für eine finanzschwache Gemeinde wie Wolfenschiessen schlicht nicht zu stemmen», heisst es in der Motion. Die Motionäre verlangten deshalb, das Sozialhilfegesetz sei so anzupassen, dass bei sofortiger Hilfe für Ausländer ohne Wohnsitz in der Schweiz der Kanton unterstützungspflichtig ist, damit das finanzielle Risiko solcher Fälle nicht auf eine einzelne Gemeinde fallen kann.
In ihrer Antwort zeigt die Nidwaldner Regierung zwar Verständnis für das Anliegen. So weit wie die Motionäre will sie aber nicht gehen. «Wir meinen, dass ein finanzieller Beitrag bis maximal 50000 Franken und die Behandlung der Fälle bei den Gemeinden bleiben soll», sagt Gesundheits- und Sozialdirektorin Yvonne von Deschwanden auf Anfrage, hält aber fest, dass der Landrat abschliessend über die Höhe des Beitrags entscheiden werde. Der Regierungsrat schlägt dem Parlament vor, den Gemeinden den Mehrbetrag zurückzuerstatten, sollten für ausländische Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz die Sozialhilfekosten pro Ereignis 50000 Franken übersteigen. Mit diesem Grenzwert sei sichergestellt, dass neben der behördlichen Zuständigkeit auch die Verantwortung für die sorgfältige Abklärung bei den Gemeinden bleibe. Der Kanton würde also erst dann einspringen, wenn die Kosten eine Gemeinde in Bedrängnis führen könnten. Die Regierung hofft, dass der Landrat den Vorschlag noch im aktuellen Jahr behandelt.
Laut Yvonne von Deschwanden kam es in den vergangenen 10 Jahren in Nidwalden zu insgesamt sieben Fällen mit Gesamtkosten von 20457 Franken, für welche Gemeinden aufkommen mussten. Betroffen waren Beckenried (1), Hergiswil (2) und Wolfenschiessen (4).