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Nidwalden
Der Landrat beriet in erster Lesung eine Teilrevision des kantonalen Steuergesetzes. Die Neuschatzung von Liegenschaften soll keine indirekte Steuererhöhung zur Folge haben.
In Nidwalden steht ein Systemwechsel bei den Grundstückschätzungen an. Die bestehenden Steuerschätzungen gingen auf die Neuschatzung in den Jahren 2001 bis 2004 zurück, sagte Finanzdirektor Alfred Bossard am Mittwoch im Landrat. «Man operiert immer noch mit den Landpreisen aus jener Zeit», hielt er fest. Künftig will sich der Kanton für die Festlegung der Steuerwerte auf die Schatzungen der Nidwaldner Sachversicherung (NSV) abstützen sowie auf aktuelle und realistische Datengrundlagen für Landwerte, die eingekauft werden können. Bisher habe man sich Doppelspurigkeiten geleistet, da auch die kantonalen Grundstückschätzer wie die NSV-Experten bei ihren Einschätzungen einen Augenschein vor Ort vornähmen, so Bossard.
Mit der Gesetzesanpassung und einer neuen Software sei der Kanton in der Lage, eine generelle Neuschätzung effizient durchzuführen und auch in Zukunft periodisch Neuschätzungen vorzunehmen. Eine neue Software sei auch notwendig, weil das aktuell verwendete Programm nicht mehr unterstützt werde.
Die Vorlage solle keine indirekte Steuererhöhung bei den Einkommensteuern zur Folge haben, betonte Bossard. Hingegen sei nicht von der Hand zu weisen, dass aufgrund der gestiegenen Landpreise die Vermögenssteuern etwas höher ausfallen könnten.
Aus der Vernehmlassung sei unter anderem in die Revision eingeflossen, dass der Abzug für selbstbewohnte Liegenschaften von 30 auf 40 Prozent erhöht werde, führte Bossard aus. Zudem werde es wie bis anhin bei einer Neuschatzung eine anfechtbare Verfügung geben.
Die Kommission Finanzen, Steuern, Gesundheit und Soziales (FGS) unterstütze die Teilrevision des Steuergesetzes, sagte deren Sprecher Sepp Odermatt (Mitte, Ennetbürgen). Jörg Genhart (SVP, Stans), Präsident der Finanzkommission, legte grossen Wert darauf, dass durch die Revision die Steuerlast für die Bürgerinnen und Bürger nicht einfach pauschal erhöht werde. Auch die Fraktionen sprachen sich für Eintreten auf die Vorlage aus. Die Grüne/SP-Fraktion hätte sich etwas mehr Nachhaltigkeit für die Vorlage gewünscht, indem auch die potenzielle Ausnützung eines Grundstücks eine Rolle bei der Berechnung spiele, wie Daniel Niederberger (SP, Stans) ausführte. Für die SVP war es laut Toni Niederberger (SVP, Stans) «Musik in den Ohren», dass es keine indirekte Steuererhöhung gebe in diesem Bereich. Urs Christen (FDP, Beckenried) begrüsste es, dass neu je nach Grundstückkategorie der Real- oder der Ertragswert zur Anwendung kommen solle. Man verabschiede sich von der aufwendigen und bürokratischen Mischwertberechnung.
Die Kommission FGS hat in der Debatte zwei Änderungsanträge eingereicht. Der erste betraf die Prozentsätze beim Mietwert. Hier soll der Regierungsrat die Möglichkeit haben, eine Differenzierung nach Gemeinden vorzunehmen. So könne den Unterschieden unter den Gemeinden Rechnung getragen werden, hielt Sepp Odermatt fest. Die Regierung hatte keine Einwände gegen den Antrag, die FDP-Fraktion hingegen stellte sich dagegen, das Gesetz solle möglichst schlank bleiben. Diese Differenzierung könne auch über die Landwerte bewerkstelligt werden. Der Antrag der Kommission wurde mit 39 zu 17 Stimmen angenommen.
Mit dem zweiten Antrag wollte die FGS festlegen, dass der Grundstückswert alle sieben Jahre neu festgelegt werden soll. Die Regierung hatte hier fünf Jahre ins Gesetz schreiben wollen. Der Rat folgte mit 49 zu 8 Stimmen der Kommission. Die Grüne/SP-Fraktion unterstützte die Fünfjahresfrist.
Die Schlussabstimmung zur Teilrevision des Steuergesetzes findet nach der zweiten Lesung am 27. Oktober statt. Dann befindet das Parlament auch über einen Kredit von 1,5 Millionen Franken für die notwendige Steuersoftware.