Die GLP Nidwalden hat sich mit dem kantonalen Schutz- und Nutzungskonzept für die Stromproduktion mit erneuerbaren Energien auseinandergesetzt und zeigt sich nicht vollends überzeugt davon.
Auch im Kanton Nidwalden verringern wenige Tage Stromausfall die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Kantons und führen zu enormen Vermögensschäden und Bewältigungskosten. Die Sicherstellung einer stabilen Energieversorgung muss für den Kanton Nidwalden deshalb oberste Priorität haben – kurzfristig mit Blick auf den Winter, und mittel- und langfristig, um eine vergleichbare Mangellage in Zukunft zu verhindern.
Unter diesem Blickwinkel hat die GLP Nidwalden sich mit dem kantonalen Schutz- und Nutzungskonzept für die Stromproduktion mit erneuerbaren Energien auseinandergesetzt. Mit diesem will der Regierungsrat aufzeigen, wie in Nidwalden vermehrt Strom aus einheimischen und erneuerbaren Energien produziert werden kann.
Für die GLP Nidwalden ist es zentral, schreibt sie in einer Mitteilung, dass sich ein Schutz- und Nutzungskonzept für die Stromproduktion mit erneuerbaren Energien am Gesamtbedarf an Strom im Kanton Nidwalden ausrichtet. Auf diese Weise könne die Versorgungssicherheit des Kantons Nidwalden langfristig sichergestellt werden.
Gemäss Christina Amstutz, Landrätin Stans, müssen dazu die Strombedarfswerte Nidwaldens für heute, für 2050, für das Sommer- und Winterhalbjahr einheitlich, nachvollziehbar und vor allem vollständig ermittelt und veröffentlicht werden. «Das Schutz- und Nutzungskonzept enthält jedoch in der Analyse der Ausgangslage keine vollständige Übersicht», moniert die GLP und ergänzt: «Angaben zum tatsächlichen Strombedarf sowie eine Prognose des Kantons Nidwalden wären allerdings wesentlich.»
Kritisch betrachtet die GLP Nidwalden zudem die Tatsache, dass das Potenzial von Photovoltaik-Anlagen innerhalb der Bauzonen auf Gebäuden nicht ins Schutz- und Nutzungskonzept einbezogen wurde. Gemäss Christina Amstutz könnten nur dann fundierte Aussagen zur Versorgungssicherheit und zum weiteren Vorgehen getroffen werden, wenn sämtliche Potenziale aus einheimischen und erneuerbaren Energien analysiert und im Schutz- und Nutzungskonzept integriert werden. Dazu würden auch die privaten Gebäudedächer gehören.
Die GLP Nidwalden ist zudem der Meinung, dass der Kanton Nidwalden sich nicht zwischen einer sicheren oder einer sauberen Energieversorgung entscheiden muss. «Denn es stehen bereits heute Technologien zur Verfügung, die eine saubere oder sichere Energieversorgung ermöglichen und die Herausforderung der Winterstromlücke lösen könnten», heisst es in der Mitteilung.
Die GLP Nidwalden begrüsst das kantonale Schutz- und Nutzungskonzept als ersten Schritt, um eine saubere und sichere Energieversorgung im Kanton Nidwalden aufzubauen. Gleichwohl zeigt sich die GLP Nidwalden nicht vollends überzeugt vom vorgelegten Konzept.
Gemäss Matthias Christen, Landrat Buochs, sollte das kantonale Schutz- und Nutzungskonzept einerseits darlegen, wie eine widerstandsfähige Energieversorgung im Kanton Nidwalden erzielbar ist. Anderseits sollte ein solches Konzept eine klare und realisierbare Strategie aufzeigen, die in den richtigen und nachhaltigen Energiemix investiert.
Aus Sicht der GLP Nidwalden werden in der aktuellen Form des kantonalen Schutz- und Nutzungskonzeptes beide Ziele nicht erreicht. So fehlen im kantonalen Konzept zum Beispiel die Potenziale der alternativen Energiegewinnung durch Geothermie, Seewasser oder Biomasse. «Dies reduziert die Aussagekraft des Schutz- und Nutzungskonzeptes deutlich.» (pd/inf)