Nidwalden
Gesetz über Denkmalschutz auf der Zielgerade: Rückmeldungen zum Entwurf waren positiv

Die Rechte der Eigentümer sollen auf Kosten der Denkmalpflege besser geschützt werden. Eine Motion aus dem Jahr 2018 forderte dies. Nun wird die Gesetzesrevision konkreter.

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Das Denkmalschutzgesetz im Kanton Nidwalden wird angepasst. Klar ist dies bereits seit Herbst 2019, als der Landrat eine entsprechende Motion von Edi Engelberger (FDP, Stans) dem Regierungsrat überwies. Nach fast vier Jahren ist man im Prozess der Gesetzesüberarbeitung einen Schritt weiter. Der Entwurf für das revidierte Denkmalschutzgesetz war in der externen Vernehmlassung. Deren Ergebnisse liegen jetzt vor.

Das denkmalgeschützte Keyserhaus an der Nägeligasse in Stans während der Sanierungsarbeiten.

Das denkmalgeschützte Keyserhaus an der Nägeligasse in Stans während der Sanierungsarbeiten.

Bild: Jakob Ineichen (20. 10. 2022)

Der Regierungsrat nehme mit Genugtuung zur Kenntnis, dass die Vorlage auf breite Zustimmung gestossen ist, heisst es in einer Mitteilung des Kantons Nidwalden. Dies gelte insbesondere für den Umfang der Teilrevision und die Aufnahme des Inventars von schutzwürdig eingestuften Objekten ins Gesetz. Dieses ist bisher nur summarisch erwähnt und wird künftig im Interesse der Rechtssicherheit näher ausgeführt. Dabei geht es vor allem um Kategorien der Schutzwürdigkeit sowie den Verfahrensablauf bei Bauvorhaben an solchen Objekten. So würden die Zuständigkeiten von Kanton und Gemeinden transparenter, wenn bei Baubewilligungsverfahren denkmalpflegerische Aspekte eine Rolle spielen, heisst es in der Mitteilung weiter.

Auch, dass die Bedürfnisse der Eigentümerschaft stärker miteinbezogen werden, stosse auf ein positives Echo. Neu soll die Möglichkeit geschaffen werden, Unterschutzstellungsverträge als Alternative zu regierungsrätlichen Unterschutzstellungen aufzusetzen. Ein Schutzvertrag zwischen Eigentümerschaft und Kanton bietet namentlich in komplexen Verfahren Gewähr, individueller auf die Bedürfnisse der Beteiligten einzugehen. So gewähren Schutzverträge eine höhere Planungs- und Rechtssicherheit für die Eigentümerschaft eines Schutzobjekts.

Deutliche Zustimmung gab es auch zum Erhalt der Kommission für Denkmalpflege, die allerdings verkleinert und deren Kompetenz eingeschränkt wird. Ihre Hauptaufgabe wird in der Beratung der kantonalen Fachstelle liegen, welcher mehr Entscheidungskompetenzen übertragen werden. «Ich bin überzeugt», wird Bildungsdirektor Res Schmid in der Mitteilung zitiert, «dass dadurch die Verfahren zu Denkmalschutzfragen beschleunigt werden können.» Dies entspricht einem zentralen Anliegen der Motion von Edi Engelberger.

Präzisierungen werden vorgenommen

Aufgrund von Rückmeldungen aus der Vernehmlassung werden im Bericht zur Gesetzesrevision verschiedene Sachverhalte präziser ausgeführt. Diese betreffen beispielsweise den Effekt der Revision auf die stetig zunehmende Arbeitslast der Fachstelle und die damit verbundene Ressourcenfrage oder den Eintrag schutzwürdiger Gebäude im Geoinformationssystem. Weiter wird die Finanzierung spezifischer Gutachten präzisiert. Geht es um inventarisierte Objekte, so wird die Finanzierung von der öffentlichen Hand getragen, da die Inventarisierung nicht eigentümerverbindlich ist und die Gutachten demzufolge nicht vom Eigentümer ausgehen. Der Regierungsrat hat diesen Punkt ebenfalls geklärt und die Teilrevision nun zuhanden des Landrates verabschiedet.

Das Kantonsparlament wird die Vorlage voraussichtlich nach den Herbstferien 2023 beraten. Das geänderte Denkmalschutzgesetz soll anschliessend im Frühling 2024 in Kraft gesetzt werden. (mka)