NIDWALDEN: Flugplatz Buochs: Das Volk soll eine Auswahl erhalten

Auch der im Landrat abgelehnte Gegenvorschlag zum Flugplatz Buochs soll zur Abstimmung kommen. Unterlegene Landräte wollen diesen per Antragsrecht wieder auf das politische Parkett bringen.

Martin Uebelhart
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Ein Flugzeug landet auf dem Flugplatz Buochs. (Bild: Corinne Glanzmann (23. August 2017))

Ein Flugzeug landet auf dem Flugplatz Buochs. (Bild: Corinne Glanzmann (23. August 2017))

Martin Uebelhart

martin.uebelhart@nidwaldnerzeitung.ch

Die Entscheidung war denkbar knapp am vergangenen Mittwoch. Mit nur einer Stimme über dem notwendigen Zweidrittelmehr für Finanzvorlagen sprach sich der Landrat in der Flugplatzdebatte für die Pläne der Regierung aus. 10 Millionen Franken will der Kanton in die Modernisierung des Flugplatzes Buochs investieren.

Zuvor war ein Gegenvorschlag gescheitert, der von Teilen der SVP-Fraktion, einigen Parlamentariern der anderen bürgerlichen Parteien sowie der Fraktion von Grüne/SP unterstützt wurde. Während die Regierung und die Mehrheit des Landrats weiterhin auf eine 50-Prozent-Beteiligung an der Airport Buochs AG (Abag) setzen, wollte der Gegenantrag die Mitbestimmung des Kantons in Flugplatzangelegenheiten über Rahmenbedingungen wie etwa Baurechtsverträge steuern. Zudem soll der Kanton – wenn überhaupt – mit maximal 10 Prozent am Aktienkapital der Abag beteiligt sein.

Die unterlegenen Parlamentarier wollen sich mit dem Resultat nicht abfinden. «Wir prüfen, unser Anliegen mit einem Antrag wieder ins Spiel zu bringen», sagt Martin Zimmermann, Ennetbürger SVP-Landrat und Fraktionschef. Zimmermann hatte noch in der Debatte am Mittwoch angekündigt, das Referendum ergreifen zu wollen, sollte der Gegenantrag abgelehnt werden. Von der Staatskanzlei wurde ihm dann beschieden, ein konstruktives Referendum sei bei Finanzvorlagen nicht möglich.

Unterlegene setzen auf Verfassungsbestimmung

Martin Zimmermann räumt ein, dass er in der Debatte nicht den korrekten Begriff verwendet habe. «Ich bezog mich auf das Antragsrecht, das in der Kantonsverfassung verankert ist», hält er fest. Das gleiche Rechtsmittel, das sich wohl auch der Regierungsrat anzuwenden überlegt hätte, wäre seine Vorlage im Parlament gescheitert.

In Artikel 54 der Verfassung ist festgeschrieben, dass neben Kantons- und Gemeindebehörden auch 250 Stimmberechtigte Anträge stellen können, wenn die Aufhebung oder Abänderung eines Gesetzes oder eines Finanzbeschlusses verlangt wird.

Regierung wehrt sich «mit Händen und Füssen»

«Wir werden das probieren», betont Martin Zimmermann. «250 Unterschriften sollten zusammenzubekommen sein.» Ziel sei es, dass das Volk nicht nur Ja oder Nein zu den Plänen für den Flugplatz sagen könne, sondern auch etwas zu deren Ausgestaltung. «Doch dagegen wehrt sich die Regierung mit Händen und Füssen», so Zimmermann. «Wenn der Regierungsrat so überzeugt ist von seinem Vorschlag, braucht er ja eine zweite Variante nicht zu fürchten.»

In einem Schreiben an den Kanton verlangt Martin Zimmermann, dass bei der amtlichen Publikation des Finanzbeschlusses auf das Antragsrecht hingewiesen werde. «Zudem wäre es wenig sinnvoll, am Abstimmungstermin im November festzuhalten», findet er. «Es kann ja nicht sein, dass erst über den Antrag der Regierung abgestimmt wird und Monate später über jenen der Bürger.»

«Man probiert es mit allen Mitteln»

CVP-Fraktionspräsident Bruno Christen (Buochs) zeigte sich auf Anfrage überrascht von den neusten Entwicklungen. «Man probiert offenbar mit allen Mitteln, der unterlegenen Meinung zum Durchbruch zu verhelfen», sagt er. Das sei das gute Recht der Parlamentariergruppe. «Doch es kommt mir so vor, wie wenn man einen Volksentscheid nicht akzeptieren will.» Er finde es falsch, das auf diesem Weg zu machen, und frage sich, ob es wohl Personen gebe, die beim Antrag der Regierung einen finanziellen Nachteil hätten. «Es ist für mich eben doch ein Urteil gegen den Flugplatz und nicht für den Flugplatz», findet er und betont: «Wir bleiben bei unserer Meinung.»

Wie das Antragsrecht im Detail angewendet werden kann, war gestern bei der Nidwaldner Staatskanzlei nicht in Erfahrung zu bringen.