Dafür müsste die rechtliche Grundlage aber erst noch geschaffen werden.
Landrat Dominik Steiner (FDP, Ennetbürgen) und Landrätin Therese Rotzer (Die Mitte, Ennetbürgen) haben eine Motion eingereicht, die das kantonale Recht so anpassen will, dass Kommissionssitzungen virtuell durchgeführt werden dürfen. Landratssitzungen sind dabei nicht miteinbezogen, da die Motionäre der Meinung sind, dass diese Art der Sitzung vom physischen Zusammenkommen und Debattieren lebt, wie es in einer Medienmitteilung heisst. Damit reagieren sie auf die schriftliche Antwort des Landratsbüros vom vergangenen April auf eine Kleine Anfrage zu Thema. Das kantonale Recht schreibt vor, dass kantonale und kommunale Behörden beschlussfähig sind, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Damit ist gemäss Praxis von Bund und Kantonen die physische Anwesenheit gemeint.
«Bei den Kommissionssitzungen verorten wir zunehmend eine Herausforderung in der Terminfindung», heisst es in der Medienmitteilung der FDP Nidwalden. Nebst den logistischen Argumenten ist auch das Argument einer funktionierenden Politik und Kommissionsarbeit wichtig, so hat uns der Lockdown vor neue Herausforderungen gestellt, teilweise war gar ein Erliegen der politischen Diskussion über mehrere Wochen das Resultat. Hier erkennen die Motionäre laut Mitteilung einen Gewinn an Resilienz im System und wollen daher die Möglichkeiten für mehr Flexibilität schaffen. Ob die Kommissionen die Flexibilität einer digitalen Sitzung nutzen wollen, solle den jeweiligen Kommissionen überlassen werden. So kann das Präsidium gemeinsam mit einer Mehrheit der Kommission über die virtuelle Durchführung einer zukünftigen Sitzung entscheiden.
Damit könne künftig auch auf Papierakten verzichtet und somit eine Reduktion des Papierversandes möglich werden. Gleichzeitig will die Motion, dass Anschaffungskosten privater Arbeitsgeräte teilweise über einen höheren Spesensatz entschädigt werden können. (sok)