NIDWALDEN: Der Kanton hinterfragt das Langzeitgymi

Eine Umwandlung in ein Kurzzeitgymnasium oder Beiträge der Gemeinden ans Langzeitgymi könnten das Kantonsbudget entlasten.

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Für wen öffnen sich künftig die Türen zu den Zimmern im Kollegi Stans? (Bild Corinne Glanzmann)

Für wen öffnen sich künftig die Türen zu den Zimmern im Kollegi Stans? (Bild Corinne Glanzmann)

Was wären die Konsequenzen, wenn statt eines sechsjährigen Langzeit- ein vierjähriges Kurzzeitgymi geführt würde? Zu dieser Frage hat die Nidwaldner Regierung vom Bildungsdepartement einen Bericht erarbeiten lassen. In einer Anhörung können (Schul-)Gemeinden, Parteien, Lehrer- und Gewerbeverbände sowie betroffene Kommissionen noch bis Ende Monat Stellung nehmen.

Der Bericht zeigt, dass die Kosten für Klassen am Gymnasium höher sind als an der Orientierungsstufe. Wechseln die Schüler also zwei Jahre später ans Gymnasium, spart der Kanton, während auf die Gemeinden höhere Kosten zukommen. Die Verschiebung zulasten der Gemeinden wäre laut Bericht systemkonform, weil die Gemeinden grundsätzlich für die obligatorische Schulzeit zuständig wären. Denkbar wäre auch, dass die Gemeinden wie in anderen Kantonen Beiträge an die Betriebskosten des Langzeitgymnasiums leisten müssten.

Philipp Unterschütz