Nidwalden
Dank mehr Flexibilität: Teilrevision des Nidwaldner Personalgesetzes stösst auf breite Zustimmung

Die Stossrichtung der Nidwaldner Regierung ist in der externen Vernehmlassung positiv aufgenommen worden. Der Regierungsrat hat die Vorlage deshalb zuhanden des Landrates verabschiedet.

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Im Postgebäude beim Bahnhofareal in Stans ist auch ein Teil der kantonalen Verwaltung untergebracht.

Im Postgebäude beim Bahnhofareal in Stans ist auch ein Teil der kantonalen Verwaltung untergebracht.

Bild: Archiv «Nidwaldner Zeitung»

Das Nidwaldner Personalrecht ist in seinen Grundzügen rund 20 Jahre alt und soll nun an die sich gewandelte Arbeitswelt angepasst werden. Im Herbst wurde der Vorschlag der Regierung in die externe Vernehmlassung geschickt. Nun liegt deren Auswertung vor, wie die Staatskanzlei mitteilt.

Der Grundtenor: Die geplanten Änderungen am Gesetz sowie an der Personal-, Arbeitszeit- und Weiterbildungsverordnung werden grossmehrheitlich unterstützt. Einzelne Anliegen habe der Regierungsrat geprüft und aufgenommen. «Es freut mich sehr, dass die vorgeschlagene Lösung breit akzeptiert wird», wird Finanzdirektorin Michèle Blöchliger in der Mitteilung zitiert.

Ein wichtiges Ziel der Teilrevision sei es, einen Kompromiss zu finden zwischen den allgemein verbindlichen Bestimmungen der kantonalen Personalgesetzgebung, die ebenso für Gemeinden gelten, und deren Bedürfnis nach Autonomie. Demnach können Gemeinden unter bestimmten Voraussetzungen von den kantonalen Verordnungen abzuweichen. Hierzu sei allerdings ein demokratischer Prozess zu durchlaufen. Personalrechtliche Regelungen auf kommunaler Ebene müssen in der Gemeindeordnung oder in einem Reglement enthalten sein, das durch die Stimmberechtigten erlassen wird.

Regelungen werden vereinfacht

Verschiedene neuere Entwicklungen seien in der Gesetzgebung bis jetzt noch nicht abgebildet. Mit der Teilrevision werde beispielsweise das bereits praktizierte Arbeiten im so genannten Homeoffice verankert oder die in der Privatwirtschaft übliche Probezeit eingeführt. Auf die ursprünglich vorgesehene Möglichkeit, die Probezeit von drei auf sechs Monate zu verlängern, verzichte der Regierungsrat gestützt auf die Vernehmlassungsergebnisse, heisst es in der Mitteilung.

Weiter werden in verschiedenen Bereichen Vereinfachungen vorgeschlagen. In Zukunft solle zum Beispiel keine Bewilligung des Regierungsrates mehr notwendig sein, wenn kantonale Angestellte einer bezahlten Nebenbeschäftigung nachgehen wollen. Neu bestehe noch eine Meldepflicht bei den Vorgesetzten. Aufgrund von Eingaben in der Vernehmlassung habe der Regierungsrat allerdings eine Ergänzung im Gesetz vorgenommen. So soll gewährleistet sein, die Erlaubnis für eine Nebenbeschäftigung nachträglich rückgängig zu machen, wenn sich etwa die Verhältnisse bei der zeitlichen Arbeitsbelastung wesentlich verändert haben.

Die bereinigte Vorlage soll nun im Frühjahr im Landrat behandelt werden. Das Inkrafttreten der teilrevidierten Personalgesetzgebung ist auf den 1. Oktober geplant. (pd/eca)