Landrat Nidwalden
Jugendarbeit wird gesetzlich verankert

Die Kinder- und Jugendförderung soll in einem kantonalen Gesetz geregelt werden. Dazu würde auch eine neue Stelle geschaffen.

Philipp Unterschütz
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Im Kanton Nidwalden waren bisher die Gemeinden für die Förderung von Kindern und Jugendlichen zuständig. In einer Motion im Landrat hatten Andreas Gander-Brem (Mitte, Stans), Iren Odermatt Eggerschwiler (FDP, Dallenwil) und Thomas Wallimann-Sasaki (Grüne, Ennetmoos) gefordert, dass die Aufgaben des Kantons und der Gemeinden in der Kinder- und Jugendförderung genau geregelt werden. Diese Aufgaben würden sich nicht allein auf ein spezifisches Gemeindegebiet konzentrieren. Verschiedene Kantone, darunter Obwalden und Uri, hätten bereits entsprechende Gesetze erlassen, um die Aufgaben zwischen Gemeinden und Kanton zu regeln. Der Regierungsrat unterstützte den Vorstoss.

Die Notwendigkeit einer Verankerung in einem kantonalen Gesetz wurde im Wesentlichen mit dem Jugendkulturhaus Senkel in Stans begründet. Als kantonale Institution wird dieses von den Gemeinden aufgrund einer Vereinbarung mitfinanziert. Wie die Regierung in ihrem Bericht an den Landrat festhielt, ist der Senkel dem Risiko ausgesetzt, dass bestehende finanzielle Unterstützungen jederzeit gekürzt werden können. Zudem könnten die Gemeinden alle fünf Jahre aus der gemeinsam beschlossenen Vereinbarung austreten. Es fehle somit an Planungssicherheit.

Das Jugendkulturhaus Senkel in Stans.

Das Jugendkulturhaus Senkel in Stans.

Bild: Matthias Piazza (Stans, 15. Juni 2022)

Für die Schaffung eines Gesetzes waren auch die vorberatende Kommission Finanzen, Steuern, Gesundheit und Soziales sowie die Fraktionen von SP/Grünen und der Mitte. Die SVP hatte Stimmfreigabe beschlossen. Nur die Mehrheit der FDP stellte sich gegen das Gesetz.

Bedenken wegen der Schaffung einer neuen Stelle

Remo Zberg (FDP, Hergiswil) erläuterte die Haltung der FDP und machte zuerst klar, dass sich die Partei nicht gegen die Jugendförderung stelle. Das Anliegen sei im Kern richtig. «Bei dieser Vorlage handelt es sich aber um einen Wolf im Schafspelz.» Es gehe hier nicht um Förderung von Kindern- und Jugendlichen, sondern um ein Freizeitangebot für Jugendliche von 16 bis 25 Jahren. Es sei primär die Aufgabe der Gemeinden, die Jugendarbeit zu organisieren. Der Senkel sei dafür ein gutes Beispiel. «Die Motion hat auch das Ziel, einen kantonalen Jugendarbeiter zu installieren. Stimmt man einem weiteren Gesetz zu, folgt eine Leistungsauftragserweiterung für eine 80 bis 100 Prozent-Stelle eines Jugendarbeiters», so Remo Zberg. Da werde der Landrat Mühe haben, dannzumal Nein zu sagen.

Es gebe aber keinen Grund, die Autonomie der Gemeinden zu beschneiden. Zudem gehe es um geringe Beträge von 2400 Franken der kleinsten bis 13’500 Franken der grössten Gemeinden. Die Bemerkung von Zberg, der bis Ende Monat noch Gemeindepräsident von Hergiswil ist, dass solche Beträge in einem Gemeindebudget Rundungsdifferenzen seien, wurde mit Gelächter quittiert. Die Gemeinderäte könnten die Summen auch anpassen und für Projekte im Senkel könnten die Jugendlichen stets Anträge für finanzielle Hilfen stellen. «Überlassen wir die Jugendarbeit den Gemeinden und Vereinen. Sparen wir uns ein weiteres Gesetz. Sparen wir uns eine Stelle, die letztlich nur koordiniert und den Gemeinden dreinredet», appellierte Zberg ans Parlament.

Mehrheit will Gesetz und kantonalen Jugendarbeiter

Dafür fand er aber ausserhalb der FDP kaum Unterstützung. Michèle Blöchliger sagte seitens der Regierung, es müsse jetzt Ziel sein, eine möglichst eindeutige Gesetzesgrundlage zu schaffen. Bisher gebe es ein Sammelsurium von Bestimmungen in verschiedenen Gesetzen. Nach Ansicht der Regierung gebe es Gemeinden, die mehr machen könnten für die Jugendförderung.

Thomas Wallimann-Sasaki meinte, es sei eine Schikane, wenn die Jungen für alles Anträge stellen müssten. «Die Gemeindeautonomie zu schützen, nur um eine Stelle zu verhindern, ist zu kurzfristig gedacht.» Andreas Gander-Brem erklärte, es mache auch keinen Sinn, wenn kleinere Gemeinden eigene Jugendarbeiter in 20- bis 30-Prozent-Pensen einstellen müssten.

Am Ende überwies der Landrat die Motion mit 41 Ja- gegen 16 Nein-Stimmen. Die Regierung muss nun also eine entsprechende Gesetzesvorlage für den Landrat vorbereiten.