Um Schülerinnen und Schüler auf dem Weg zur Schule zu schützen, stehen alle Verkehrsteilnehmenden in der Verantwortung.
«Den Fussgängern ist das Überqueren der Fahrbahn in angemessener Weise zu ermöglichen», so heisst es im Strassenverkehrsgesetz. «Vor Fussgängerstreifen hat der Fahrzeugführer besonders vorsichtig zu fahren und nötigenfalls anzuhalten, um den Fussgängern den Vortritt zu lassen, die sich schon auf dem Streifen befinden oder im Begriff sind, ihn zu betreten.»
Die grosse Mehrheit der Autofahrerinnen und -fahrer hält sich daran. Und dennoch: Die Kantonspolizei Nidwalden büsste deswegen zuletzt mehrere Autolenkende in Ennetbürgen. Gleichzeitig gab es laut der Nidwaldner Verkehrsunfallstatistik einen markanten Anstieg von Unfällen, bei denen Fussgängerinnen und -gänger auf dem Streifen verletzt wurden.
Ablenkung ist die grösste Gefahr: Das gilt für zu Fuss Gehende wie Autofahrende. Die jüngsten Verkehrsteilnehmenden aber sind zwar sehr gewillt, sich richtig zu verhalten. Bis zu einem gewissen Alter können sie indes nicht alle Gefahren richtig einschätzen.
Klar: Die Wahl eines möglichst sicheren Schulwegs der Kinder liegt primär in der Verantwortung der Eltern. Alle Verkehrsteilnehmenden müssen jedoch ihre Verantwortung wahrnehmen, um die Schwächsten zu schützen. Auch die Gemeinden sind in der Pflicht, Gefahrenquellen zu eruieren und zu beheben – gerade auch dann, wenn es kritische Rückmeldungen gibt.