Im Hinblick auf die Steuerreform und die AHV-Finanzierung des Bundes hat der Kanton Nidwalden die Revision des kantonalen Steuergesetzes angepackt. Jetzt kommt die Vorlage ins Parlament.
Der Kanton Nidwalden muss sein Steuergesetz den Vorgaben des Bundes anpassen. Diese Aufgabe hatte er bereits im Vorfeld der Abstimmung über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (Staf) auf Bundesebene am 19. Mai in Angriff genommen. In dem vom Volk angenommenen Gesetz wird speziell die unterschiedliche Besteuerung in- und ausländischer Unternehmensgewinne von Holding- und Verwaltungsgesellschaften durch die Kantone beseitigt. Die internationale Akzeptanz der schweizerischen Unternehmensbesteuerung und die Attraktivität des Steuerstandortes Schweiz sollen damit weiterhin gewährleistet bleiben, schreibt der Regierungsrat in seinem Bericht an den Landrat.
Mit der kantonalen Umsetzung sollen die Standortattraktivität gestärkt und das strukturelle Defizit reduziert werden. Dazu sollen verschiedene Massnahmen beitragen:
Die steuerprivilegierten (kantonalen) Holding- und Verwaltungsgesellschaften sollen abgeschafft werden. Allerdings soll eine attraktive Übergangsregelung die steuerliche Mehrbelastung durch den Wegfall der Privilegien abfedern.
Die kantonale Gewinnsteuer soll auf 5,1 Prozent sinken. Zurzeit liegt sie bei 6 Prozent. Die Gesamtsteuerbelastung für Kapitalgesellschaften (Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern) beträgt neu effektiv 11,97 Prozent. Die Kapitalsteuer soll bei lediglich 0,1 Promille belassen werden. Der Kanton Nidwalden bleibt damit laut dem Regierungsrat einer der weltweit attraktivsten Steuerstandorte für Unternehmen überhaupt.
Bereits 2011 hatte Nidwalden als erster und bisher einziger Kanton die Patentbox eingeführt. Die steuerliche Entlastung der Patenterträge soll von 80 auf 90 Prozent erhöht werden. Insgesamt ist eine Entlastungsbegrenzung auf die maximal möglichen 70 Prozent des steuerbaren Gewinns für Patenterträge und Abschreibungen auf stillen Reserven einschliesslich des selbstgeschaffenen Mehrwerts nach Wegfall der Statusgesellschaften vorgesehen.
Die maximal zulässige Entlastung von 50 Prozent bei der Dividendenbesteuerung von dafür qualifizierenden Beteiligungserträgen soll beibehalten werden.
Weiter sollen Kapitalleistungen aus Vorsorge neu nur noch zu einem Viertel der ordentlichen Steuersätze besteuert werden (bisher zu zwei Fünfteln), und der Mindeststeuersatz dazu soll von 0,8 auf 0,5 Prozent gesenkt werden.
Um steuerliche Mindererträge der Gemeinden angemessen abzugelten, soll der Anteil an der Gewinn- und Kapitalsteuer zu Gunsten der Gemeinden – und in Absprache mit den Landeskirchen – auf 39 Prozent erhöht werden (bisher 37 Prozent) mit entsprechender Reduktion zu Lasten der Landeskirchen auf 7 Prozent (bisher 9 Prozent).
Ursprünglich wollte der Bundesrat in der Staf-Vorlage auch familienpolitische Anliegen berücksichtigen. Diesen Ansatz will der Kanton Nidwalden mit einer Erhöhung der Ausbildungszulage von 270 auf 290 Franken aufnehmen.
Die Kommission Finanzen, Steuern, Gesundheit und Soziales (FGS) befürwortet die Teilrevision des Steuergesetzes mit 8 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung. Kontrovers hat die Kommission die Senkung der Steuerbelastung bei Kapitalleistungen aus der Altersvorsorge diskutiert. Es tauchte die Frage auf, ob dies nicht zu einer sehr starken Überalterung der Bevölkerung führen könnte, sollten aus diesem Grund viele ältere Personen nach Nidwalden ziehen. Dies könnte insbesondere auch zu einem weiteren Anstieg der Bodenpreise führen. Die Kommission kam zum Schluss, dass diese Sogwirkung nicht gross sei, da zu anderen Kantonen keine grosse Differenz bestehen werde.
Die Finanzkommission (Fiko) spricht sich in ihrem Bericht mit 7 zu 1 Stimmen bei einer Enthaltung für die Vorlage aus. Die Kommission begrüsst die obligatorischen Massnahmen wie etwa die Abschaffung der Statusgesellschaften oder die Patentbox genauso wie die fakultativen. Zu diesen gehört etwa die Senkung der Gewinnsteuer.
Weiter spricht sich die Fiko klar für einen kantonalen sozialen Ausgleich aus. Der Kinderabzug soll von 5400 auf 6000 Franken erhöht werden. Das führe zu einer merklichen steuerlichen Entlastung für Familien. Die zu erwartenden Steuerausfälle hält die Fiko im Verhältnis zu den erwarteten Mehrerträgen für angemessen. Sie seien für die Gemeinden und den Kanton verkraftbar.
Der Landrat beschäftigt sich am Mittwoch in erster Lesung mit der Vorlage.