Aufgrund der Rückmeldungen aus der Vernehmlassung hat die Nidwaldner Regierung den Kostenteiler für die Sanierung von Bahnübergängen auf dem Kantonsgebiet überarbeitet.
Generelle Zustimmung fand der Entwurf zur Teilrevision des Verkehrsgesetzes in den Gemeinden Stansstad, Emmetten und Stans. Dallenwil und Wolfenschiessen lehnen die Vorlage ab, die restlichen vier Gemeinden verzichteten auf eine Stellungnahme. Geteilter Ansicht sind die Parteien. Die Zentralbahn AG (zb) stimmte dem Entwurf zu, während drei Organisationen sowie 19 Private Teile der Vorlage ablehnten.
Hauptkritikpunkt ist das vorgeschlagene Finanzierungsmodell für die Kosten bei Bahnübergangssanierungen, beziehungsweise der Kostenteiler zwischen Kanton, Gemeinde, Schiene (zb) und Strasseneigentümern. Auf der Grundlage des Verursacherprinzips wurde eine stärkere finanzielle Beteiligung der Schiene (zb) gefordert.
Bahn trägt 30 statt 25 Prozent der Sanierungskosten
Der Regierungsrat hat dieses Anliegen aufgenommen und unterbreitet einen geänderten Verteilschlüssel. Die Bahn wird statt mit 25 Prozent neu mit 30 Prozent belastet. Der Beitrag der privaten Strasseneigentümer reduziert sich auf 5 Prozent der Restkosten.
Auf der Strecke Hergiswil-Engelberg müssen über 50 kleinere oder grössere Bahnübergänge den aktuellen Sicherheitsstandards angepasst oder geschlossen werden. Die Kosten für das Sanierungsprogramm der Bahnübergänge bis 2014 (Frist des Bundes) auf dem Gebiet des Kantons Nidwalden belaufen sich auf insgesamt rund 7 Millionen Franken.
ana