Der Nidwaldner Regierungsrat antwortet auf eine Interpellation zum Thema Integration. Es geht um die Verwendung der jährlich 18’000 Franken pro vorläufig aufgenommenen Personen oder pro Flüchtling.
18'000 Franken erhalten die Kantone vom Bund als jährliche Integrationspauschale pro Flüchtling sowie pro vorläufig aufgenommene Person. Bis zum Jahr 2019 war dieser Betrag mit 6000 Franken dreimal tiefer. Mit der Erhöhung streben Bund und Kantone vertiefte Sprachkenntnisse, eine bessere Integration im Berufs- und Ausbildungsbereich und eine stärkere soziale Vernetzung von Flüchtlingen an. Auf allen Ebenen, also in Gemeinden und Kantonen sowie beim Bund, sollen damit die Ausgaben im Bereich der Sozialhilfe langfristig verkleinert werden.
Der Nidwaldner SVP-Landrat Markus Walker reichte im Juni 2021 eine Interpellation zu diesem Thema ein. Er wollte wissen, wie der Kanton Nidwalden die Integrationspauschale bisher verwendet hat und wie sichergestellt wird, dass die Ziele erreicht werden. Zudem brachte er den Vorschlag einer Klasse, die ausschliesslich aus Flüchtlingskindern bestehen würde.
Der Nidwaldner Regierungsrat hält in seiner Antwort fest, dass die höhere Integrationspauschale in erster Linie für die individuelle Begleitung eingesetzt wird. «Die Personen werden eng nach dem Case Management betreut und mit Hilfe von Arbeitsagogen auf deren Fähigkeiten geprüft, um fundiert zu entscheiden, welcher Weg der richtige ist für den Integrationsprozess», heisst es in der kantonalen Mitteilung.
Der Regierungsrat schreibt weiter: «So werden zum Beispiel im sogenannten Lernhaus Flüchtlinge, die sich im Brückenangebot oder in einer Ausbildung befinden, von einer Lehrperson unterstützt.» Eine gute Bildung respektive Ausbildung sei zwar in der Regel kostenintensiv, ermögliche aber eine nachhaltige Integration und dadurch eine langfristige Entlastung der wirtschaftlichen Sozialhilfe.
Die Integrationspauschale werde vom Amt für Asyl und Flüchtlinge zu einem grossen Teil auch in zertifizierte Sprachkurse investiert. Ebenfalls fliesse ein Beitrag an die Sprachförderangebote des Amts für Berufsbildung und Mittelschule im Kanton Nidwalden.
Für die Ausführungen zur Zielerreichung verweist der Regierungsrat auf das kantonalen Integrationsprogramm (KIP), welches eine Vereinbarung mit dem Staatssekretariat für Migration (SEM) darstellt. Das KIP diene als Grundlage für die Definition der Leistungs- und Wirkungsziele und für ein detailliertes Monitoring. «Daraus resultiert die jährliche Berichterstattung ans SEM, in welcher auf die konkreten Ziele und deren aktuellen Erreichungsgrad eingegangen wird», heisst es in der Mitteilung.
Der Kanton liefert auch Zahlen per Anfang Sommer 2021: «58 Prozent der erwerbsfähigen vorläufig aufgenommenen Personen in Nidwalden gingen einer Tätigkeit nach. Bei den anerkannten Flüchtlingen lag diese Quote bei rund 44 Prozent.» Beide Werte befänden sich über dem gesamtschweizerischen Durchschnitt.
Zur Idee einer eigenen Schulklasse mit Flüchtlingskindern hält der Regierungsrat fest, dass die Schule Stans bereits heute – auch für andere Gemeinden – eine sogenannte Aufnahmeklasse für Kinder ohne ausreichende Sprachkenntnisse führt. Dort werde der Fokus auf das Erlernen der deutschen Sprache gelegt. (jwe)