Gemeinderat will ein Bundesgerichtsurteil vorerst nicht kommentieren, packt aber die Revision an.
Dallenwil Der veraltete Zonenplan von Dallenwil wird einer Erbengemeinschaft zum Verhängnis: Sie kann ihr Grundstück am Siedlungsrand nicht erschliessen, wie das Bundesgericht kürzlich entschieden hat (Ausgabe vom 5. September). Kurz zusammengefasst: Da Dallenwil zu viele Baulandreserven hat, sei nicht sicher, ob das Grundstück überhaupt als Bauland eingezont bleiben könne. Eine Erschliessung sei zudem nicht von öffentlichem Interesse, so die Lausanner Richter.
Der Gemeinderat will das Urteil auf Anfrage noch nicht kommentieren. Man werde es analysieren und die Schlüsse daraus ziehen, erklärt Gemeindepräsident Hugo Fries. Der Zonenplan stammt aus dem Jahr 1992 und wurde seither mehreren Teilrevisionen unterzogen, zuletzt 2013. Nun muss er an die geänderten übergeordneten Gesetze angepasst werden. Dies ist mit ein Grund für den Entscheid des Bundesgerichts. Die Lausanner Richter erinnern an die Feststellung des Regierungsrats, wonach die Bevölkerung nicht wie 1992 prognostiziert gewachsen sei, weshalb die Wohnzone wohl überdimensioniert und zu verkleinern sei.
Ob eine Verkleinerung der Wohnzone tatsächlich nötig ist, steht allerdings noch nicht fest. Kurz vor den Sommerferien hat die Gemeinde mit der Überarbeitung des Zonenplans begonnen. Für den Start des Projekts wurde ein Betrag von 50000 Franken ins Budget 2019 aufgenommen. Gemäss Fries sind nun externe Planer dabei, eine Bestandesaufnahme und eine Auslegeordnung zu machen. Demnächst will der Gemeinderat einen verbindlichen Zeitplan festlegen.
Gemeindepräsident Fries rechnet damit, dass es zwei bis drei Jahre dauert, bis die Revision abgeschlossen ist. Dies ist auch abhängig davon, wie viele Einsprachen gegen den neuen Zonenplan eingereicht werden. Der Zonenplan muss schliesslich von der Regierung genehmigt werden.