Der Landrat befasste sich mit der Teilrevision des Persönlichkeitsschutzgesetzes. Der Opferschutz soll gestärkt werden.
Mit einer Teilrevision des Persönlichkeitsgesetzes setzt der Kanton Nidwalden Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Verbesserung des Schutzes gewaltbetroffener Personen um. Ziel des Bundesgesetzes sei es, mit dem Ziel, Opfer von häuslicher Gewalt und Stalking mittels gesetzgeberischer Anpassungen im Zivil- und Strafrecht noch besser zu schützen, sagte Justiz- und Sicherheitsdirektorin Karin Kayser bei der ersten Lesung der Vorlage im Landrat.
Auf kantonaler Ebene gelte es, die Umsetzung und Durchsetzung der elektronischen Überwachung zu regeln. Hier gehe es darum, dass man die zivilrechtlichen Schutzmassnahmen wie Rayon- oder Annäherungsverbote kontrollieren und umsetzen könne. Weiter gehe es darum, ein Lernprogramm für Täter einzuführen, mit dem Ziel, Gewalt zu verhindern.
Zum Schutz von Opfern von häuslicher Gewalt oder Stalking habe der Zivilrichter schon heute Massnahmen anordnen können, sagte Therese Rotzer (Mitte, Ennetbürgen) im Namen der Kommission für Staatspolitik, Justiz und Sicherheit (SJS). Bisher sei es aber sehr aufwendig gewesen, dem Täter nachzuweisen, dass er sich nicht an diese richterlichen Verbote gehalten habe.
«Das ändert sich nun mit dem Electronic Monitoring», so Therese Rotzer. Damit könne im Nachhinein festgestellt werden, wo sich der Täter aufgehalten habe. Dabei handle es sich nicht um eine Echtzeitüberwachung. Diese sei auf Bundesebene bisher als zu aufwendig bezeichnet worden. Für den Vollzug der Massnahmen, deren Durchführung vom Kanton auch delegiert werden könne, müssten genügend Fussfesseln zur Verfügung stehen.
Alle Fraktionen stellten sich hinter die Gesetzesvorlage. Die SVP zweifelte aber wegen der zeitlichen Überwachungslücke gleichwohl an der Wirksamkeit der elektronischen Fussfesseln. «Auch die Verpflichtung zu Lernprogrammen nützt bei diesen Tätern kaum etwas», sagte Alexander Joller (SVP, Dallenwil).
Die Gesetzesänderung trage zum Opferschutz bei, hielt Verena Zemp (Grüne, Stans) fest. Schwachstellen des geltenden Rechts würden behoben. Die neuen Möglichkeiten, auch des Electronic Monitoring, würden die Beweislage verbessern.
Der Landrat wird nach der zweiten Lesung über die Gesetzesrevision abstimmen.