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Nidwalden
Zum Artikel «Den Fachkräftemangel angehen», Ausgabe vom 12. Oktober.
Im Artikel ist zu lesen, dass auch im Kanton Nidwalden der Fachkräftemangel im Gesundheitswesen zu spüren ist. Ebenso geht hervor, dass sich die Regierung bemüht, Gesundheitspersonal zu gewinnen. Für die konkrete Umsetzung gegen den bestehenden Pflegenotstand scheint der Gegenvorschlag zur Pflege-Initiative relativ verlockend. Da dieser jedoch vorwiegend die Kantone in die Verantwortung nimmt und sich primär auf die Förderung der Ausbildung von Pflegepersonal beschränkt, kann man davon ausgehen, dass diese Massnahmen nicht genügen werden, um Pflegefachpersonen in ihrem Job zu halten, den Standard an Qualität zu bewahren und den Patientinnen und Patienten langfristig gerecht zu werden. Wir wissen, dass aktuell in der Schweiz über 11000 Pflegestellen unbesetzt sind – der Notstand an Pflegepersonal ist Realität. Auch wenn durch eine Ausbildungsoffensive versucht wird, diese offenen Stellen zu schliessen, werden immer noch zu wenig Pflegende in ihrem Job verweilen, um die Lücke an geeignetem Personal zu schliessen. Über 40 Prozent der Pflegenden verlassen den Beruf früh nach der Ausbildung, ein Drittel von ihnen ist dabei jünger als 35 Jahre. Es müssen zwingend Arbeitsbedingungen geschaffen werden, welche die Vereinbarkeit mit Familie und berufliche Entwicklungsmöglichkeiten verbessern und dem Pflegeberuf Attraktivität verleihen.
Als erfahrene Fachperson habe ich zu oft gesehen, wie Pflegende infolge Überbelastung krankheitshalber ausfallen und Kolleginnen und Kollegen unermüdlich Dienste übernehmen. Durch diese chronische Überbelastung leidet der Standard an Qualität im Schweizer Gesundheitswesen, welche von der Bevölkerung sehr geschätzt wird. Untersuchungen zeigen, dass die Pflegequalität, ebenso wie die Mortalität durch eine entsprechende «Nurse-Patient-Ration», das heisst eine Verhältniszahl von Patienten zu Pflegefachpersonen, verbessert werden kann. Der Nationalrat hat im September bereitsentschieden,eine solche einzuführen. Diese Vorgabe kann wiederum nur durch ausreichendes Personal erzielt werden.
Ergänzend muss die Zunahme von administrativen Tätigkeiten minimiert werden. Deswegen sollen Pflegefachpersonen pflegerische Leistungen eigenverantwortlich abrechnen können. Aktuell wird für pflegerische Massnahmen eine ärztliche Unterschrift verlangt (und verrechnet), was für beide Seiten unnötig ist und einen administrativen Leerlauf darstellt.
Klar ist: Wenn die Pflege-Initiative angenommen wird, ist der Bundesrat verpflichtet, innerhalb von 18 Monaten wirksame Massnahmen zur Behebung des Mangels an Pflegefachpersonen zu treffen. Aus meiner Sicht sind jetzt grundlegende Massnahmen auf nationaler Ebene notwendig, die nur durch ein Ja zur Pflege-Initiative umgesetzt werden können.
Rebekka Mathis, Stans