Covid-19
Kanton Nidwalden erlässt erneut eine Notverordnung – sie gilt bis Ende Juni 2022

Zum dritten Mal hat sich der Regierungsrat entschieden, eine Notverordnung zur Sicherung der politischen Rechte zu erlassen. Grund dafür ist die anhaltend unsichere Coronasituation.

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Der Regierungsrat hat sich hinsichtlich der noch immer angespannten Coronasituation und den anstehenden Herbstversammlungen von Gemeinden entschieden, erneut eine Notverordnung zu erlassen. In Nidwalden sollen damit Versammlungen weiterhin verschoben werden, im Freien stattfinden oder Geschäfte an die Urne verwiesen werden können. So werde die Sicherung der politischen Rechte erreicht, heisst es in der Mitteilung des Kantons. Es ist bereits das dritte Mal seit Ausbruch der Coronapandemie, dass der Regierungsrat eine Notverordnung zur Sicherstellung der politischen Rechte erlässt. Sie soll ab dem 1. Oktober und bis zum 30. Juni 2022 gelten.

Grund für die erneute Notverordnung sei neben der anhaltend fragilen Situation rund um das Coronavirus, dass die aktuelle kantonale Notverordnung bis zum 30. September 2021 befristet sei. Notverordnungen können aber von Gesetzes wegen nicht verlängert werden, sondern müssen im Bedarfsfall neu erlassen und dem Landrat abermals zur Genehmigung unterbreitet werden.

Gemeinden stehen hinter dem Entscheid

Das nun gewählte Vorgehen entspreche der Haltung der Gemeinden. Das zeige eine Umfrage der Staatskanzlei vom September, so der Kanton. Die Bestimmungen in der neuen Notverordnung seien gegenüber der vorherigen Fassung unverändert. Den Gemeinden und anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften steht demzufolge weiterhin offen, die Versammlungen unter Einhaltung eines Schutzkonzeptes durchzuführen. Zulässig sind auch Gemeindeversammlungen im Freien oder deren Verschiebung. Verlegen die Gemeinden die zu behandelnden Geschäfte an die Urne, muss vorgängig keine Bereinigungsversammlung durchgeführt werden. Diese Erleichterung gilt aber nicht für Zonenpläne, Bau- und Zonenreglemente sowie Bebauungspläne. (mah)