Coronamassnahmen
Wegen Auswirkungen auf die Wirtschaft: Kanton Nidwalden verkürzt Quarantänedauer von 10 auf 7 Tage

Der Nidwaldner Regierungsrat hat eine Ergänzung in der kantonalen Covid-19-Verordnung vorgenommen. Demnach müssen enge Kontaktpersonen von Personen, die an Covid-19 erkrankt sind, nur noch 7 statt wie bisher 10 Tage in Quarantäne.

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Der Kanton Nidwalden verkürzt per Montag, 3. Januar, die Quarantänedauer. Ab 12 Uhr dauert sie nicht mehr 10, sondern 7 Tage, wie es in einer Mitteilung des Kantons heisst. Wer nach 7 Tagen also keine Symptome (mehr) aufweist, kann die Quarantäne neu ohne Test verlassen. Zudem beschränke sich die Quarantäne neu nur noch auf Personen, die mit einer positiv auf Corona getesteten Person im gleichen Haushalt leben oder intimen Kontakt hatten.

Die Neuregelung der Quarantäne erfolgt gemäss Mitteilung in Absprache mit den anderen Zentralschweizer Kantonen. Aus Sicht der Nidwaldner Kantonsregierung wäre es jedoch wünschenswert, wenn eine national Lösung gefunden würde.

An Isolation von 10 Tagen ändert sich nichts

Obwohl ein negativer Test für die Aufhebung der Quarantäne nach 7 Tagen nicht mehr notwendig ist, rät die Nidwaldner Kantonsregierung dazu, sich testen zu lassen. Sobald Symptome auftreten, sollte ebenfalls umgehend getestet werden. Kontaktpersonen ausserhalb des gleichen Haushaltes, die nicht in Quarantäne müssen, wird ebenso empfohlen, sich 4 bis 7 Tage nach dem letzten Kontakt mit der infizierten Person testen zu lassen und bis dahin Kontakte einzuschränken.

Von der Quarantäne weiterhin befreit sind zum einen geimpfte Personen, sofern deren vollständige Impfung oder der Booster vor weniger als vier Monaten erfolgt ist. Zum andern auch genesene Personen, deren Erkrankung nicht länger als vier Monate her ist. Die neuen Anordnungen gelten ausschliesslich für die Quarantäne, nicht für die Isolation. Wer positiv auf Corona getestet wird, muss sich weiterhin zehn Tage zu Hause isolieren.

Vor Nidwalden hatten auch Zug sowie verschiedene andere Kantone eine Verkürzung der Quarantänefrist beschlossen. Sie folgen damit einer Empfehlung des Bundesamts für Gesundheit. Grund für die neuen Regeln ist die kürzere Inkubationszeit bei Omikron, aber vor allem auch die Situation in der Arbeitswelt. Angesichts der rasanten Ausbreitung von Omikron müssen immer mehr Angestellte in Quarantäne. (dvm)