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Auch für leichtere Transportfahrzeuge soll künftig eine Abgabe bezahlt werden. Das lokale Gewerbe soll aber durch Ausnahmen geschützt sein. Die Motion des Nidwaldners Ständerats fand Anklang.
Wer in der Schweiz ein Fahrzeug über 3,5 Tonnen fährt, muss pro Kilometer die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) zahlen. Leichtere Lieferwagen sind davon ausgenommen. Der Nidwaldner Ständerat Hans Wicki (FDP) sah darin eine Ungerechtigkeit gegenüber lokalen Transportunternehmen. Denn während etwa das lokale Gewerbe meist mit einem Lastwagen beliefert werde, würden für Pakete, die im Internet bestellt wurden, meist Lieferwagen eingesetzt.
Wicki hat nun mit einer Motion gefordert, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit sich auch Transportfahrzeuge bei einem Gewicht von unter 3,5 Tonnen an der Deckung der externen Kosten beteiligen müssen. Dabei soll es allerdings für Lieferwagen, die Material oder Ausrüstung zur Berufsausübung transportieren, Ausnahmen geben – um das lokale Gewerbe nicht zusätzlich zu belasten. Diese sollen etwa für typische KMU wie Gipser, Maler, Schreiner oder Gärtner gelten. Die Motion wurde anschliessend im Ständerat ohne Gegenantrag angenommen. Auch der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme mitgeteilt, dass er das Ziel dieser Motion unterstütze.