Beckenrieder sollen ab 2020 für Parkplätze zahlen

Am 24. November stimmt das Volk über die Bewirtschaftungspläne ab. Ab nächstem Jahr soll das Reglement dann gelten.

Martin Uebelhart
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Auch die Klewenalp-Bahn wird ihre Parkplätze (Bild) künftig kostenpflichtig machen. (Bild: Corinne Glanzmann, Beckenried, 10. September 2019)

Auch die Klewenalp-Bahn wird ihre Parkplätze (Bild) künftig kostenpflichtig machen. (Bild: Corinne Glanzmann, Beckenried, 10. September 2019)

Anfang dieses Jahres hatte der Beckenrieder Gemeinderat an einer Informationsveranstaltung seine Absicht bekundet, die gemeindeeigenen Parkplätze zu einem grossen Teil bewirtschaften zu wollen. Dies nicht zuletzt im Hinblick auf die beiden Einstellhallen, die im Zuge des Neubaus des Unterstufenschulhauses und der Sanierung des Werkhofs des Gemeindewerks entstehen. Für den Gemeinderat sei immer klar gewesen, dass diese Tiefgaragen bewirtschaftet werden müssten, sagte Gemeindevizepräsident Pascal Zumbühl seinerzeit.

In der Zwischenzeit hat der Gemeinderat das Parkplatzreglement in eine breit abgestützte Vernehmlassung geschickt. «Das war ein Super-Prozess», sagt Zumbühl im Gespräch mit unserer Zeitung. Aufgrund der Rückmeldungen sei das Reglement noch einmal komplett überarbeitet worden. Einer der am meisten kritisierten Punkte sei die 24-stündige Pflicht zum Bezahlen auf den künftig mit einer Parkuhr versehenen Parkfeldern gewesen.

«Nicht zuletzt die Vereine haben sich dafür ausgesprochen, vor allem rund um das Schulhausareal abends die Parkplätze gratis anzubieten, damit den Freizeitaktivitäten nachgegangen werden kann.» Ein Anliegen, das der Gemeinderat aufgenommen hat. In den entsprechenden Zonen muss man die Parkuhren von 7 bis 19 Uhr füttern, rund um die Uhr hingegen bei den Parkplätzen bei der Freizeitanlage Rütenen und unterhalb der Talstation der Klewenalpbahn.

Insgesamt werden künftig gut 150 Parkplätze in der Gemeinde neu zur Parkuhrzone gehören. In der Rütenen sind die rund 60 Parkfelder bereits seit einigen Jahren kostenpflichtig. Die erste Stunde ist dabei gratis, bis zwei Stunden werden 2 Franken fällig. Der Preis steigt dann abgestuft an, 24 Stunden schlagen mit 12 Franken zu Buche. Auch die Klewenalpbahn wird ihre eigenen Parkplätze künftig bewirtschaften. Ein Tag soll pauschal fünf Franken kosten.

Parkplätze im Dorfkern gratis mit Zeitbeschränkung

Weiterhin kostenlos sollen die Parkplätze im Dorfkern sein. Dort kann man sein Fahrzeug weiterhin für maximal 30 Minuten (Parkplätze auf beiden Seiten zwischen Hotel Rössli und Postautohaltestelle) respektive anderthalb Stunden stehen lassen. «Dabei war uns wichtig, dass wir die Regelungen im Dorfkern auch im Sinne des Gewerbes ausgestalten konnten», betont Zumbühl.

«Weit auseinandergegangen sind die Meinungen auch beim Preis der Dauerparkkarten», hält Pascal Zumbühl fest. Der Gemeinderat habe sich hier beim ersten Entwurf am abgestuften System des Kantons orientiert. «Mit 50 Franken pro Monat hat sich der Gemeinderat auf nun einen hoffentlich für alle Parteien guten Kompromiss festgelegt», führt er weiter aus.

In der Vernehmlassung seien auch Fragen zu Plätzen gestellt worden, die nur zeitweise zum Parkieren genutzt würden, wie etwa der Schulhausplatz, so Zumbühl. Der Gemeinderat sei zum Schluss gekommen, dass diese Flächen nicht ins Reglement gehörten, da diese per Definition keine Parkplätze sind. «Die Liegenschaftsverwaltung der Gemeinde vermietet diese Flächen punktuell zum Parkieren an Veranstalter. Die allfällige Bewirtschaftung ist dann deren Sache», hält Zumbühl fest.

Nicht über das Parkplatzreglement geregelt wird zudem das Abstellen von Autos auf Nebenstrassen wie der Rütenen-, Allmend- oder Oberdorfstrasse. «Hier hat der Gemeinderat den Grundsatzentscheid getroffen, dass Nebenstrassen keine Parkflächen sind und somit ebenfalls nicht unter das Reglement fallen», sagt Pascal Zumbühl. Wie mit dieser Thematik künftig umgegangen wird, sei im Gemeinderat noch in Diskussion.

In den Antworten zur Vernehmlassung hatte der Gemeinderat noch die Absicht erklärt, das Reglement der Gemeindeversammlung vom 22. November vorzulegen. Nun hat er sich dazu entschlossen, den Erlass zwei Tage später an die Urne zu bringen. «Die Unterschriftensammlung für einen Entscheid an der Urne wurde uns von mehreren Seiten bereits angekündigt», so Zumbühl. Zudem sei ein Entscheid an der Urne breiter abgestützt.

Wird das Reglement gutgeheissen, soll es auf den 1. Januar in Kraft treten. «Wir gehen davon aus, dass wir dann noch im ersten Quartal die Parkuhren beschaffen und aufstellen sowie die Beschilderungen anpassen werden», so Zumbühl. Von Beginn an werde es zudem möglich sein, neben Münzen auch die App Parkingpay auf dem Mobiltelefon für die Bezahlung der Gebühren zu nutzen.

Erst später umgesetzt wird die Kostenpflicht bei den Parkplätzen rund um das Schulareal herum. «Hier warten wir das Ende der Bauarbeiten für das neue Schulhaus ab», sagt Pascal Zumbühl.

Hinweis

Am Montag, 4. November, findet um 20 Uhr im Alten Schützenhaus ein Informationsabend zum Parkplatzreglement statt.