Kirchberg
Pläne für das ehemalige Alters- und Flüchtlingszentrum: Investor will Rosenau-Areal zum Wohnquartier machen – Villen bleiben bestehen

Bis im Juni 2020 war auf dem Rosenau-Areal in Kirchberg ein Alters- und Pflegeheim untergebracht. Seit einem Jahr und noch bis Ende März werden die Räumlichkeiten als Flüchtlingszentrum genutzt. Dann zieht vorübergehend die Wiler Thurvita AG ein. Ab 2025 soll dann eine grosse Überbauung entstehen.

Beat Lanzendorfer
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Am Eingangsbereich zum Rosenau-Areal soll sich wenig verändern. Links die erhaltenswerte Villa Rosenau, rechts hinten die geschützte Villa Roseck.

Am Eingangsbereich zum Rosenau-Areal soll sich wenig verändern. Links die erhaltenswerte Villa Rosenau, rechts hinten die geschützte Villa Roseck.

Bild: Beat Lanzendorfer

Am Ende des vergangenen Jahres lebten 9516 Personen auf Kirchberger Gemeindegebiet. 186 mehr als im Jahr zuvor. Es ist deshalb absehbar, dass die Gemeinde in naher Zukunft den 10’000. Einwohner begrüssen kann.

Die magische Marke dürfte spätestens dann erreicht sein, wenn das nächste geplante Grossprojekt umgesetzt ist. Es handelt sich um das Rosenau-Areal, auf dem die Cadina AG aus Aadorf eine Überbauung mit 84 Wohneinheiten realisieren möchte. Die Bevölkerung konnte sich am Dienstagabend mit den Plänen vertraut machen. Sie erhält nun die Möglichkeit zur Mitwirkung.

Das Grundstück vor vier Jahren erworben

Die Cadina AG hat das Grundstück, das rund 10’000 Quadratmeter umfasst, im Jahr 2018 erworben. Bis zum Umzug Mitte 2020 nach Bazenheid wurde hier das Alters- und Pflegeheim Tertianum Rosenau betrieben. Seit einem Jahr werden die Räumlichkeiten durch den Trägerverein Integrationsprojekte St.Gallen (TISG) als Flüchtlingszentrum genutzt. Ende März wird dieses geschlossen.

Danach wird das Gebäude gemäss Investor Robert Düring während rund zweier Jahre an die Thurvita AG vermietet, welche in diesem Zeitraum ihre Räumlichkeiten in Wil saniert. Diese zwei Jahre würden dazu genutzt, den geltenden Überbauungsplan aus dem Jahr 1984 durch einen neuen Sondernutzungsplan zu ersetzen. Zusätzlich werde der Teilstrassenplan Rosenau umgesetzt.

Es entstehen Miet- und Eigentumswohnungen

Die am Dienstag vorgestellten Pläne sehen 84 Wohnungen vor – 24 Eigentums-, 60 Mietwohnungen. Laut Auskunft des Architekten beinhaltet die Überbauung zudem 96 Tiefgaragenplätze plus neun Besucherparkplätze im Aussenbereich. Diese Angaben stiessen bei den Anwesenden auf Kritik, sei die Zahl der Parkplätze doch viel zu tief – sowohl im Aussen- als auch im Innenbereich.

Gemäss dem anwesenden Gemeindepräsidenten Roman Habrik habe die Gemeinde darauf keinen Einfluss. Dies liege im Verantwortungsbereich des Kantons und dieser sei bei den Bewilligungen bewusst zurückhaltend, um den Umstieg auf den öffentlichen Verkehr zu fördern.

Villa Rosenau wird integriert

Integriert in die Wohnüberbauung werde auch die als erhaltenswert eingestufte Villa Rosenau. Die in unmittelbarer Nachbarschaft liegende, geschützte Villa Roseck tangiere das Bauprojekt hingegen nicht. Das gesamte Gebiet sei durch einen öffentlichen Veloweg unterteilt, wodurch im Grunde genommen zwei Quartiere entstehen würden.

Das Areal sei mit Ausnahme von Velos verkehrsfrei. In allen Gebäuden seien Veloabstellräume vorgesehen. Erschlossen wird die Anlage wie bis anhin über die Husenstrasse. Gemäss Düring hätte man sich bei der Planung bewusst Zeit gelassen. Bei einem Vorhaben dieser Dimension sei ein Schnellschuss nicht sinnvoll.

Nun seien die Pläne fertig und deshalb sei es an der Zeit, die Bevölkerung daran teilhaben zu lassen. Sämtliche Bauten würden mit Fernwärme von der ZAB versorgt, zudem seien Indach-Solaranlagen vorgesehen. Dem Siegerprojekt liegt ein Architekturwettbewerb zugrunde, bei dem sich fünf Büros beteiligt hätten. Als Sieger ging das Architekturbüro Baumschlager Eberle AG aus St.Gallen hervor.

Mitwirkungsverfahren ab nächstem Montag

Nebst dem Sondernutzungsplan Rosenau ist auch der Erlass eines Teilstrassenplans Rosenau vorgesehen. Mit dem Teilstrassenplan soll die bereits bestehende südseitige Erschliessung zweier Grundstücke ab der Frohheimstrasse auch öffentlich-rechtlich gesichert werden. Der Teilstrassenplan werde gemäss Gemeinde parallel zum Sondernutzungsplan in die Mitwirkung gegeben.

Die Stellungnahmen zum Mitwirkungsverfahren können vom 27. März bis zum 25. April bei der Gemeinde Kirchberg eingereicht werden. In dieser Zeit liegen auch der Sondernutzungsplan und der Teilstrassenplan im Gemeindehaus zur Einsichtnahme auf.

Die Eigentümer gehen davon aus, dass die Verfahren bis in zwei Jahren abgeschlossen sind und bis dann die erforderliche Baubewilligung vorliegt. Kann der Zeitplan eingehalten werden, sollen die ersten Einwohnerinnen und Einwohner im Jahre 2027 einziehen.