Pandemie
Rasante Ausbreitung von Omikron: Immer mehr Angestellte müssen in Quarantäne – deshalb verkürzen diese jetzt viele Kantone

Weitere Kanton folgen der Empfehlung des Bundesamts für Gesundheit (BAG), die Quarantäne auf sieben Tage zu verkürzen. Die Zuger Regierung fordert zudem national einheitliche Regeln.

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Damit das System entlastet wird, verkürzen viele Kantone die Quarantänezeit.

Damit das System entlastet wird, verkürzen viele Kantone die Quarantänezeit.

Keystone

Die Kantone Freiburg und Zug gaben am Sonntag bekannt, dass sie die Quarantäne von zehn auf sieben Tage verkürzen. Personen, die nicht mit der infizierten Person in Kontakt waren, müssen gar nicht mehr in Quarantäne. «Ihnen wird aber nach wie vor empfohlen, Kontakte so weit wie möglich einzuschränken», schreibt der Kanton Zug.

Am Montag zog Neuenburg nach. Und auch die Zentralschweizer Gesundheitsdirektorenkonferenz (ZGDK) einigte sich darauf, die Quarantäne zu verkürzen, wie sie gleichentags mitteilte. Neben Zug gilt damit neu auch in Luzern, Uri, Schwyz, Nidwalden und Obwalden die 7-Tage-Regel. Auch in St. Gallen und den beiden Appenzell wird auf sieben Tage verkürzt. Am Dienstag folgten zudem Glarus und Schaffhausen und am Mittwoch Bern. Die Regelung gilt «ab sofort», wie der Kanton schreibt.

Reaktion auf neue Empfehlung des BAG

Die Kantone folgen mit der verkürzten Quarantänefrist einer Empfehlung des Bundesamts für Gesundheit. Grund für die neuen Regeln ist die kürzere Inkubationszeit bei Omikron, aber vor allem auch die Situation in der Arbeitswelt. Angesichts der rasanten Ausbreitung von Omikron müssen immer mehr Angestellte in Quarantäne was Unternehmen vor die Herausforderung stellt, überhaupt noch genügend Mitarbeitende zu haben.

Auch das Fürstentum Liechtenstein folgt der BAG-Empfehlung, wie die Regierung bereits am Sonntag mitteilte. «Zudem sind Personen, deren letzte Grund- oder Auffrischimpfung vor weniger als vier Monaten erfolgt ist oder die seit weniger als vier Monaten genesen sind, gänzlich von der Quarantäne befreit», heisst es in der Mitteilung des «Ländle» weiter.

Regeln sind nicht einheitlich

Bereits vor dem Wochenenden hatten die Kantone Wallis, Waadt, Jura, Basel-Stadt und Tessin die Regeln entsprechend der neuen BAG-Empfehlung angepasst. Gemäss Mitteilung des Gesundheitsdepartements von Basel-Stadt müssen erkrankte Personen neu damit nur noch diejenigen Personen dem Kantonsärztlichen Dienst melden, die im gleichen Haushalt wohnen oder im ansteckungsfähigen Zeitraum engen körperlichen Kontakt zu der erkrankten Person hatten. Diese Personen müssen sich dann für sieben Tage in Quarantäne begeben. Ausserdem werde dringlich zu einem Antigen-Schnelltest oder einem PCR-Test während der Quarantäne oder spätestens zum Quarantäneende geraten.

Dass nun schweizweit unterschiedliche Regelungen gelten, passt nicht allen. «Um Verwirrung zu vermeiden, ist eine möglichst rasche Anpassung der Quarantäneregelung auf Bundesebene wünschenswert», heisst es in der Mitteilung des Kantons Zug. (gb/abi/sat)